Freie Ärzteschaft will gegen eGK-Pläne klagen

Der Verband Freie Ärzteschaft e. V. mit mehr als 2.000 Mitgliedern übt scharfe Kritik an der aktuellen Planung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Arztpraxen würden mittels Strafzahlungen zum Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI) gezwungen, obwohl die Infrastruktur den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung widerspreche.

Dem in Essen ansässigen Berufsverband Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) sind bundesweit mehr als 2.000 niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze angeschlossen. Der Verband greift mit seiner aktuellen Kritik an der Einführung der eGK sowohl die zuständigen Gesundheitspolitiker an, als auch Krankenkassen, die zum Teil eigene App-Lösungen vorantreiben.

„Wurde das Projekt einst als Leuchtturmprojekt des Gesundheitswesens bezeichnet, so stellt man heute fest, dass daran nichts leuchtet und Milliarden Euro Versichertengelder in den Sand gesetzt wurden“, betont Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft. Seit Monaten höre man von Spitzenpolitikern zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nur noch Nachrichten, die ihr Ende einläuten könnten.

Klagen angekündigt

Ein besonderes Ärgernis ist aus Sicht von Lüder die Einführung der Telematik-Infrastruktur bis zum 1. Januar 2019: Obwohl die eGK nach Vorstellung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nur noch für Menschen ohne Smartphone eingesetzt werden soll, würden Arztpraxen, Kliniken und Apotheken zum Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI) gezwungen. Die Freie Ärzteschaft kündigt Klagen gegen das eGK-Projekt an. „Wir akzeptieren weder die Strafzahlungen, noch den Anschluss an eine Infrastruktur, die den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung widerspricht, noch die Behinderung der Praxisabläufe durch diesen Zwangsanschluss“, unterstreicht Lüder. Zudem kritisiert die Verbands-Vizevorsitzende technische Unzulänglichkeiten: „Arztpraxen, die schon am Netz hängen, berichten von Systemabstürzen, Behinderungen der Abläufe und der Unlesbarkeit älterer Versichertenkarten“.

Ziel einer besseren Kommunikation verfehlt

Laut E-Health-Gesetz sind Arztpraxen, Kliniken und Apotheken verpflichtet, sich bis zum 1. Januar 2019 an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen. Wer das nicht macht, soll ein Prozent seiner Honorarzahlungen abgezogen bekommen. Dennoch sind zahlreiche Arzt- und Zahnarztpraxen bisher nicht an die TI angebunden. Lüder betont: „Viele Ärzte und Zahnärzte sind eher bereit, die finanziellen Einbußen in Kauf zu geben, als sich an ein System anzuschließen, dessen Zukunft selbst von Regierungsvertretern in Frage gestellt wird“.

Die eGK wurde ursprünglich damit beworben, dass mit dem Projekt Qualität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit der Medizin verbessert würden. Ziel einer elektronischen Patientenakte sollte sein, dass Ärzte in Kliniken und Praxen durch Kommunikation über das Internet die Patienten besser behandeln könnten. „Nichts hat sich verbessert, wir Ärzte beobachten das Gegenteil“, stellt Lüder fest.

Krankenkassen-Apps in der Kritik

Die FÄ-Vizevorsitzende greift auch die jüngsten Ideen von Krankenkassen und Versicherungskonzernen an, die ihren Versicherten immer häufiger Smartphone-Apps zur Verfügung stellen. „Indirekt werden hier mehrere Ziele verfolgt: die Versicherten zu steuern, ihre Daten zu sammeln und ihnen anschließend beispielsweise zu sagen, wie sie sich verhalten oder in welchem Krankenhaus sie sich behandeln lassen sollten. Das alles hat nichts mit einer Verbesserung der Kommunikation zwischen Arztpraxen, Kliniken oder Pflegediensten zu tun.“ Lüder bezweifelt, dass die App-Daten sicher geschützt werden können. Alle Sicherheitsversprechen für die angekündigten Regierungspläne zur Digitalisierung der Medizin seien damit nichts wert.