Videosprechstunde: 17,6 Millionen Euro Honorarpotenzial

Medizinerin bei Videokonsultation
Medizinerin bei Videokonsultation: „Das maximale Abrechnungspotenzial wurde noch gar nicht voll ausgeschöpft.“ (Foto: Medflex GmbH)

Was bringt eine Videosprechstunde Ärzten und Psychotherapeuten eigentlich finanziell? Ein Konstanzer Health-IT Start-up hat hierzu eine Hochrechnung auf Basis veröffentlichter Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) durchgeführt.

Nach den Berechnungen von Medflex ließen sich mit den etwa 1,2 Millionen Videokonsultationen, die im 2. Quartal 2020 über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet wurden, videosprechstundenspezifische EBM-Zuschläge in Höhe von insgesamt rund 17,6 Millionen Euro generieren. 

Diese rechnerische Abschätzung zeigt dem Anbieter zufolge, welche Honorarpotenziale Ärzte und Psychotherapeuten mit Videokonsultationen zusätzlich ausschöpfen könnten – ergänzend zu Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschalen sowie der EBM-Vergütung für weitere mögliche Einzelleistungen. In dieser Hochrechnung wurden EBM-Ziffern-spezifische Mindest- und Maximalmengen nicht berücksichtigt. 

Den KBV-Daten zufolge bestehen deutliche Nutzungsunterschiede zwischen den einzelnen ärztlichen Fachgruppen. Konkrete Angaben zur Anzahl abgerechneter Videosprechstunden macht die KBV zu den 3 Fachgruppen Haus- und Kinder-/Jugendärzte sowie den Psychotherapeuten.

Den Schätzungen zugrunde liegen die für jede Videosprechstunde berechnungsfähigen Zuschläge sowie die von der KBV angegebene Anzahl der Haus- und Kinderärzte beziehungsweise Psychotherapeuten im Jahr 2020. Laut KBV handelte es sich bei fünf Prozent der abgerechneten 1,2 Millionen Videosprechstunden (etwa 60.000) um einen Erstkontakt. Für sie beträgt der rechnerische Gesamtzuschlag – einschließlich der Authentifizierungsziffer – knapp 950.000 Euro (60.000 x 15,79 Euro). Bei den übrigen rund 1,14 Millionen Videokonsultationen war der Patient vorher bekannt. Bei ihnen beläuft sich die rechnerische Zuschlagssumme auf insgesamt über 16,7 Millionen Euro (1,14 Millionen x 14,68 Euro). 

Digitale Kommunikationsmöglichkeiten erweitern

„Die Abrechnungsdaten des Videosprechstunden-Booms im 2. Quartal 2020 zeigen, welchen buchstäblichen Mehrwert die Telemedizin für Ärzte und Psychotherapeuten bieten kann“ erläutert Medflex-Mitgründer und Geschäftsführer Felix Rademacher, „Dabei wurde das maximale Abrechnungspotenzial von bis zu 50 Videosprechstunden pro Quartal noch gar nicht voll ausgeschöpft.“ 

Vereinfachter Behandlungsalltag

Mit dem medizinischen Messenger von Medflex können Ärzte und Psychotherapeuten per Video-Chats und Text-Messenger mit ihrem gesamten beruflichen Umfeld kommunizieren – datensicher, über eine einzige Plattform und ohne Wechsel der Kommunikationssysteme. Die Videosprechstunden-Funktion von Medflex ist nach den Richtlinien der KBV zertifiziert und arbeitet mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Sie ist DSGVO-konform – wie auch der Austausch medizinischer Informationen und die Übertragung von Dateien. Medflex kann ohne Installation auf jedem Endgerät genutzt werden und besitzt das ips-Gütesiegel, das von der Initiative D1 der Bundesregierung empfohlen wird. Der medizinische Messenger wird nach Schätzungen des Anbieters aktuell von mehr als 50.000 Ärzten, Therapeuten und Patienten in Deutschland, Österreich und der Schweiz genutzt.