Niedergelassene Ärzte können jetzt auch bislang unbekannten Patienten eine Videosprechstunde anbieten. Auch für die psychotherapeutische Betreuung und die Versorgung von Pflegebedürftigen kann nun Videotechnik genutzt werden.
Lange Anfahrtswege und überfüllte Wartezimmer können sich seit Oktober 2019 auch solche Patienten ersparen, die einen niedergelassenen Arzt das allererste Mal aufsuchen. Denn seither können auch sie sich per Mausklick und Kamera in die Videosprechstunde einloggen.
Zuvor galt dieses Angebot der Videosprechstunde nur für Patienten, die bereits Kontakt mit dem behandelnden Arzt hatten. Diese Neuerung ist Teil der Vereinbarungen, auf die sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband verständigt haben. „Wir hoffen, den Bedürfnissen unserer Versicherten damit weiter entgegenzukommen und Ärzte zu überzeugen, diese Form der Sprechstunde auf- oder auszubauen. Aus Umfragen wissen wir, dass Patienten, die die Videosprechstunde nutzen oder sie nutzen wollen, es als großen Vorteil empfinden, eine mögliche Ansteckungsgefahr im Wartezimmer zu vermeiden“, erläutert Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.
Psychotherapie mittels Videosprechstunde
Bereits im Frühjahr hatten sich die KBV und der GKV-Spitzenverband darauf verständigt, die Videosprechstunde nicht mehr nur zur Verlaufskontrolle bei Patienten, sondern breiter einzusetzen, etwa in der psychotherapeutischen Betreuung. Dieser Bereich wird jetzt noch weiter ausgebaut: Ab sofort kann auch eine Psychotherapie im Rahmen einer Videosprechstunde erbracht und abgerechnet werden. Das heißt, die virtuelle Sprechstunde kann auch in Verbindung mit Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie abgerechnet werden.
Einzug hält die Behandlung per Video auch in der Versorgung von Pflegebedürftigen. Ärzte und Pflegekräfte können sich in Videokonferenzen über konkrete Fälle austauschen und zusammen eine Lösung für die Patienten finden.
Höhere Honorare
Für die Ärzte erhöht sich gleichzeitig das Honorar für die Behandlung per Video. Konnte ein Hausarzt bis zum 30. September 2019 für eine Videosprechstunde mit einem 60-jährigen Patienten etwa 9,52 Euro abrechnen, erhält er ab dem 1. Oktober 2019 für eine ausschließliche Fernbehandlung eine Grundvergütung von 26 Euro.
Für den Einsatz der Videosprechstunde erhalten die Ärzte und Psychotherapeuten einen Technikzuschlag auf ihre Grundpauschale in Höhe von 4,33 Euro je Videogespräch bis zu einem Höchstwert von 205 Euro im Quartal. Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Oktober wird die Videosprechstunde in den kommenden zwei Jahren mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von weiteren zehn Euro je Video-sprechstunde, aber maximal bis zu 500 Euro je Praxis und Quartal gefördert. Versicherte, die für das Arztgespräch eine Videosprechstunde nutzen wollen, benötigen ein internetfähiges Gerät mit Kamera, Mikrofon und Tonwiedergabe.