Cloud und Beratung für Apps auf Rezept

Entwickler benötigen Unterstützung
Entwickler benötigen Unterstützung: „Apps auf Rezept“ müssen höchste Datenschutz- und IT-Sicherheitsanforderungen erfüllen (Foto: Deutsche Telekom)

T-Systems bietet mit der Healthcare Cloud die technische und DSGVO-konforme Basis für Apps auf Rezept – und offeriert außerdem Beratungsleistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können so auch bereits bestehende Anwendungen in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden.

Seit Oktober 2020 haben Versicherte einen Anspruch auf die Versorgung mit digitalen Gesundheits-Anwendungen (kurz: DiGA). Die Apps auf Rezept müssen jedoch höchste Datenschutz- und IT-Sicherheitsanforderungen der DiGA-Verordnung (DiGAV) erfüllen, was insbesondere junge Startups vor Herausforderungen stellt. T-Systems wartet hierzu nicht nur mit der technologischen Basis in Form der Healthcare Cloud auf, sondern will Anbieter auch bei fachlichen Fragen von der Entwicklung über den Betrieb bis hin zur Migration unterstützen.

Hintergrund: Die Anforderungen an Entwickler und Betreiber sind hoch. So bewertet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) neben dem therapeutischen Nutzen von DiGAs außerdem Kriterien wie Qualität, Funktionstauglichkeit, Datensicherheit und Datenschutz. 

T-Systems sieht in der eigens entwickelten Healthcare Cloud die passende Basis, die eine Zulassung von DiGAs beim BfArM begünstigen kann. Erste Erfolge sind vorzeigbar: Mit aidhere (DiGA-App zanadio), Newsenselab (DiGA-App m-sense) und Selfapy (DiGA-App selfapy) betreiben drei von aktuell zehn zugelassenen DiGA-Anbietern ihre App in der Healthcare Cloud. „Wir freuen uns, dass wir mit der Telekom einen vertrauensvollen Partner an unserer Seite haben“, sagt aidhere-CEO Henrik Emmert.

Unternehmen benötigen fachlichen Rat

Auf Wunsch können App-Entwickler zudem Add-on-Services wie etwa vorgefertigte Software-Bibliotheken und Dienste aus dem OpenShift-Ökosystem nutzen. Auch nach der App-Freigabe durch das BfArM bieten die T-Systems Experten weiter Beratungs- und Servicedienstleistungen an. „Seitdem die Bundesregierung entschieden hat, dass Ärzte Apps wie Medikamente verschreiben können, suchen immer mehr Unternehmen Rat und Unterstützung bei uns für die Entwicklung und den Betrieb der DiGAs“, sagt Alexander Gerlach, Experte für Medizin-Software bei Telekom Healthcare Solutions. 

BfArM-Zulassung auch nachträglich möglich

Viele Gesundheitsanwendungen am Markt erfüllen aktuell noch nicht die Zulassungsbedingungen für DiGAs. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich jedoch auch bereits bestehende Anwendungen in das DiGA-Verzeichnis aufnehmen. Hierfür müssen Anbieter und Betreiber die Voraussetzungen des BfArM erfüllen. Dazu zählt unter anderem eine sichere Hosting-Plattform, die die notwendigen Voraussetzungen für DSGVO-konforme Datenverarbeitung erfüllt. 

T-Systems bietet mit der Healthcare Cloud eine mehrfach zertifizierte Cloud-Umgebung, die in deutschen Rechenzentren gehostet wird. Unternehmen, die in diese Cloud-Umgebung wechseln möchten, werden auf Wunsch von Healthcare-Spezialisten bei der Migration in die hochsichere Public Cloud der Telekom begleitet.