Die von der Deutsche Arzt AG angebotene Videosprechstunde „sprechstunde.online“ verfügt über neue Funktionen. Selbstzahler können jetzt direkt online bezahlen. Eine weitere Neuerung für Arztpraxen ist die Möglichkeit eines DSGVO-konformen Dateiversands.
Sprechstunde.online ist ein KBV-zertifizierter Videodienst für Ärzte und Behandler, der in einer Entwicklungspartnerschaft mit dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) vorwiegend für den Bedarf niedergelassener Orthopäden und Unfallchirurgen entwickelt wurde.
Neben der bereits vorhandenen Buchungsfunktion, bei der individuelle Gesundheitsleistungen in die Videoplattform www.sprechstunde.online eingestellt und den Patienten online zur Verfügung gestellt werden können, gibt es jetzt auch eine online Bezahlfunktion für Selbstzahler. Patienten können jetzt über die Website ihres Arztes oder Behandlers gebuchte Beratungsleistungen direkt online bezahlen, sofern es sich um eine Selbstzahler-Leistung (iGeL) handelt. Bezahlt werden kann per Kredit- und Debitkarte sowie per Lastschrift. Die Erlöse werden dem Arzt binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung gutgeschrieben.
Eine zusätzliche Neuerung besteht für die Mediziner in der Möglichkeit eines DSGVO-konformen Dateiversands. Das Versenden von ärztlichen Befunden diverser Art, beispielsweise Röntgenbildern, ist damit möglich. Künftig werden Ärzte auch elektronische Rezepte über die Plattform ausstellen können. Patienten haben über den Buchungsservice die ärztlichen Beratungsleistungen sowie die verfügbaren Termine sofort im Blick und können diese online buchen und direkt bezahlen.
Lösung für niedergelassene Ärzte
Christoph Hölzlwimmer, Chief Digital Officer der Deutschen Arzt AG, geht noch näher auf die aktuellen Entwicklungen im digitalen Gesundheitsmarkt ein: „Wir erleben derzeit ein zunehmendes Angebot sogenannter medizinischer Servicecenter, die im Rahmen der Digitalisierung schnelle Terminvergaben und Arztvermittlungen aber auch Rezeptausschreibungen anbieten. Mit sprechstunde.online möchten wir niedergelassenen Ärzten die Gelegenheit geben, sich als innovativer Anbieter auf dem Gesundheitsmarkt zu präsentieren und gegen diesen Entwicklung zu behaupten, um nicht abgehängt zu werden“.
Krankenkassen fördern Videosprechstunde
Der GKV-Spitzenverband und die KBV haben vereinbart, Videosprechstunden finanziell zu fördern. Seit dem 1. Oktober 2019 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine Anschubfinanzierung an diejenigen Ärzte, die Videosprechstunden anbieten. Sie wird extrabudgetär vergütet und gilt für bis zu 50 Sitzungen. Damit sind pro Arzt und je Quartal bis zu 500 Euro finanzielle Förderung möglich. Die Fördermöglichkeit gilt für zwei Jahre.