In vier Modellregionen (Düren/Aachen, Dortmund, Borken/Ahaus und Münster/Kreis Warendorf) ist jetzt das Projekt I/E-Health NRW gestartet. Ziel des Projektes ist es, existierende sektorenspezifische Insellösungen für den übergreifenden Austausch von elektronischen Daten mittels einer gemeinsamen IT-Infrastruktur und standardisierter Schnittstellen für eine multiprofessionelle und interdisziplinäre Versorgung nutzbar zu machen. Dadurch soll sich die Patientenversorgung verbessern. Das Projekt soll Regelungen des E-Health-Gesetzes in NRW umsetzen und wird von wesentlichen Akteuren aus Selbstverwaltung, Gesundheitsversorgung, Wirtschaft und Wissenschaft getragen.
Das Vorhaben ist ein Siegerprojekt des Leitmarktwettbewerbs „Gesundheit.NRW“ mit einem Gesamtvolumen von rund acht Millionen Euro. Es wird bis Sommer 2019 mit rund 4,7 Millionen Euro aus Mitteln des Landes und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.
Technische Herausforderung
Die existierende technische Infrastruktur (elektronischer Arztbrief, elektronische Fallakte, KV-Connect) wird so erweitert, dass damit alle an der Patientenbehandlung Beteiligten sicher kommunizieren können. Es wird ein einheitliches Verzeichnis geschaffen, mit dem sich Kommunikationspartner eindeutig identifizieren und adressieren lassen. So lassen sich komplexe Versorgungsszenarien durch den Austausch elektronischer Arztbriefe oder elektronischer Fallakten zwischen ambulantem und stationärem Sektor realisieren. Praxis- und Krankenhausinformationssysteme werden über Schnittstellen angebunden, um Anwendern die Kommunikation direkt aus dem gewohnten Software-System heraus zu ermöglichen. Datenschutz, die Nutzung internationaler Standards und Migrationsfähigkeit in die Telematikinfrastruktur will man dabei stets im Blick halten.
Die Umsetzung erfolgt in vier Modellregionen anhand spezifischer Versorgungsszenarien:
- Borken/Ahaus: Demenz-Akte
- Münster/Kreis Warendorf: Geriatrie-Akte
- Dortmund: Pädiatrie-Akte
- Region Düren/Aachen: Notfall-Pflegeakte
Überregional wird das Überleitungsmanagement mit Kurzberichten, die im Gemeinsamen Landesgremium (nach § 90a SGB V) in NRW entwickelt wurden, etabliert.
Beispiel einer konkreten Versorgungssituation
Ein Arzt wird am Freitagnachmittag zu einem Notfall in ein Pflegeheim gerufen und hat die medizinische Vorgeschichte gleich zur Hand, um schnell und sicher diagnostizieren und behandeln zu können. Im Anschluss an die Behandlung können die Ergebnisse digital und sicher an die Personen und Einrichtungen versendet werden, die weiterbehandeln.