Künftig sollen Patienten nach einer Videosprechstunde beim Arzt mit einem digitalen Rezept Medikamente in der Apotheke abholen können. Das beschlossene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz beinhaltet weitere Digitalisierungs-Neuerungen.
Der Deutsche Bundestag hat das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) beschlossen. Damit wird das Sofortprogramm Pflege umgesetzt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Gesundheitsminister Jens Spahn kann hier Tempo machen: Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Längere Frist für Telematikinfrastruktur
Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz beinhaltet auch Neuerungen im Bereich Digitalisierung: So ist vorgesehen, dass der Anwendungsbereich der Nutzung von Sprechstunden per Video als telemedizinische Leistung erweitert wird. Wichtig für niedergelassene Ärzte: Die Frist für ärztlichen Praxen, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen, wird aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Industrie auf 1. Juli 2019 verschoben. Die notwendigen Verträge müssen die Praxen bis Ende März 2019 abschließen.
Gesundheitsminister Jens Spahn bereitet darüber hinaus noch weitere Schritte vor: So sollen Ärzte ihren Patienten künftig papierlose Digital-Rezepte ausstellen dürfen. Medikamente dürfen außerdem auch dann verschrieben werden, wenn sie per Videosprechstunde Kontakt zum Patienten hatten. Spahn bereitet ein entsprechendes Gesetz vor, das spätestens 2020 in Kraft treten soll.
Telemedizin und Digital-Rezept
Der FAZ sagte der Bundesgesundheitsminister: „Erst das elektronische Rezept macht Telemedizin zu einem Erfolgsprojekt“. Die Telemedizin spare Ärzten und Patienten Zeit und Wege – vor allem auf dem Land und außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten. Deshalb will Spahn auch das bisherige Verbot aufheben, wonach Apotheken keine verschreibungspflichtigen Arzneien abgeben dürfen, wenn der Arzt den Patienten ausschließlich telemedizinisch beraten hat. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) begrüßt das Vorhaben.