Gesundheits-Apps auf Rezept

Patienten sollen sich bald Gesundheits-Apps ebenso wie Arzneimittel vom Arzt verschreiben lassen können. Die Kosten dafür sollen von den Krankenkassen übernommen werden. Das geht aus einem von Gesundheitsminister Jens Spahn vorgestellten Entwurf für ein Digitalisierungsgesetz hervor.  Außerdem sollen sich die Daten der Patienten in absehbarer Zeit in einer elektronischen Patientenakte speichern lassen. Ärzte sollen dabei helfen und dafür entsprechende Vergütungen enthalten. Nicht zuletzt soll auch Videosprechstunde soll Alltag werden. 

Gesundheits-Apps wie Helfer für die Medikamenteneinnahme sollen sich Patienten künftig verschreiben lassen können. Dazu soll ein zügiger Zulassungsweg für die Hersteller geschaffen werden: Nach einer ersten Prüfung der Sicherheit und von Qualitätskriterien wie Datenschutz, Transparenz und Nutzerfreundlichkeit wird eine Anwendung ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller beim BfArM nachweisen, dass das Angebot positive Effekte für die Versorgung hat. Wie viel Geld der Hersteller erhält, verhandelt er dann selbst mit dem GKV-Spitzenverband.

Vergütung für Patientenakte

Laut TSVG müssen Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab dem 1.1.2021 eine elektronische Patientenakte anbieten. Patienten sollen zeitgleich einen Anspruch darauf erhalten, dass ihr Arzt Daten in die ePA einträgt. Das gilt auch nach einer Behandlung im Krankenhaus. Ärzte sollen für das Anlegen und Verwalten der ePA eine Vergütung enthalten. Außerdem soll die ePA Spahn zufolge umfangreicher werden. Patienten können auf Wunsch darin auch ihren Impfausweis, den Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern lassen. Ab 2022 sollen Versicherte bei einem Krankenkassenwechsel ihre Daten aus der ePA standardisiert übertragen lassen können.

Digitale Angebote wie die ePa sollen flächendeckend nutzbar sein. Apotheken (bis März 2020) und Krankenhäuser (bis März 2021) müssen sich daher an die Telematik-Infrastruktur anschließen zu lassen. Hebammen und Entbindungspfleger, Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sollen die Möglichkeit dazu erhalten. Die Kosten für die freiwillige Anbindung werden erstattet. Ärztlichen Praxisinhabern, die noch immer nicht an die TI angeschlossen sind, droht ab März 2020 eine Honorarkürzung von 2,5 Prozent.

Werbung für Videosprechstunde

Auf ihrer Webseite dürfen Ärzte dürfen Patienten künftig darüber informieren, dass sie eine Videosprechstunde anbieten. Dadurch sollen Interessierte die Angebote leichter finden können. Zudem sollen sich Ärzte künftig verstärkt auf digitalem Weg mit Kollegen austauschen können. Die Telekonsile sollen außerhalb des Praxisbudgets vergütet werden.