Wie sollte der Umgang mit Gesundheitsdaten in Europa aussehen? Darüber diskutieren Experten aus der EU anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.
Durch die Digitalisierung werden immer mehr Daten verfügbar, die Forschung und Versorgung im Gesundheitswesen entscheidend beeinflussen können. Der Fortschritt in der Medizin wird zunehmend von der Nutzung dieser Daten bestimmt. Sowohl bei der Bewältigung als auch bei der Prävention von Krankheiten spielt die Analyse großer Datenmengen eine wichtige Rolle. Im Hinblick auf die Nutzung von Gesundheitsdaten gibt es jedoch zwischen den Mitgliedsstaaten der EU ethische, rechtliche und soziale Unterschiede. Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, einen Weg zu entwickeln, der die Nutzung von Gesundheitsdaten in Europa im Sinne unserer europäischen Vorstellungen und Ansprüche ermöglicht.
Langfristig ein Wettbewerbsvorteil
„Wenn wir in Europa Vorreiter in der Digitalisierung sein wollen, müssen wir uns der Wertediskussion beim Umgang mit Daten stellen“, sagt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse. „Ich glaube, dass für Europa weder der marktorientierte Weg der USA noch der staatlich kontrollierte Weg Chinas ein Vorbild sein dürfen. Wir müssen einen eigenen Weg finden, der den europäischen Werten folgt.“ Baas betont, dass der sensible Umgang mit Daten und die strengeren Datenschutzregelungen der EU langfristig sogar ein Wettbewerbsvorteil sein könnten.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie sich Daten für die Gesundheit nutzen lassen und gleichzeitig der Datenschutz jedes Einzelnen gewährleistet bleibt. Wie muss ein gemeinsamer europäischer Datenraum aussehen? Wie sollte ein Code of Conduct in Europa für einen möglichst einheitlichen Umgang mit Daten gestaltet sein? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung „Digitale Grundrechte in der EU – ein digitaler Kodex für ein neues Zeitalter” und werden aus unterschiedlichen Perspektiven von Expertinnen und Experten beleuchtet.
Gemeinsames Verständnis von Datenschutz
„Die Digitalisierung macht Daten im Gesundheitswesen verfügbar, die europaweit Forschung und Versorgung verbessern können. Die DSGVO hat zwar eine gute Grundlage für Datenschutz und Datennutzung in Europa gelegt, sie wird aber durch die Mitgliedsstaaten unterschiedlich interpretiert”, sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK. Seiner Ansicht nach kann ein Code of Conduct zu einem gemeinsamen Verständnis von Datenschutz und Datennutzung durch die Mitgliedsstaaten führen, um so die Vorteile der Digitalisierung auch überall voll zu nutzen.
Das Symposium ist Teil des assoziierten Programms des Bundesministeriums für Gesundheit im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Es soll dazu beitragen, grenzüberschreitende Probleme zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen zu thematisieren und zu lösen.