BÄK kritisiert Pläne für TI-Pauschale

Bundesärztekammer-Präsi
Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt kritisiert die aktuelle Planung zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (Foto: Bundesärztekammer)

Die Ampelkoalition will die Finanzierungssystematik der Telematikinfrastruktur verändern. Die Bundesärztekammer (BÄK) hält die in ihrer jetzigen Konzeption geplante Pauschale für ungeeignet, da sie unabsehbare Risiken birgt. 

Mit der Neuregelung soll die bisherigen Finanzierungssystematik ersetzt werden, nach der die für Arztpraxen entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur (TI) refinanziert werden. Die aktuelle Planung sieht vor, dass die Pauschale anhand der zum 1. November 2022 erhobenen Kosten berechnet wird und dauerhaft in dieser Höhe auch die in Zukunft entstehenden Kosten abdecken soll.

Das findet Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt reichlich unausgegoren: „Die zukünftig notwendigen Komponenten und Dienste sind nicht abschließend bekannt, deren Preise dementsprechend unbestimmt“, betont er in einem Schreiben an den Bundesgesundheitsminister und an die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses. Reinhardt warnt davor, dass eine solche Finanzierungslogik „eine befreiende Wirkung für die Krankenkassen“ habe. Das komplette wirtschaftliche Risiko werde auf die Praxen abgewälzt. „Das Ziel der Umstellung einer TI-Pauschale, auch bei Leistungserbringern Planungssicherheit zu schaffen, kann so nicht erreicht werden“, warnt der BÄK-Präsident.

Würde die jetzige Planung zur neuen Regel, warnt der Bundesärztekammer-Präsident, liefen Arztpraxen Gefahr, für Kosten in mindestens fünfstelliger Höhe in Vorleistung treten zu müssen. Das sei nicht zu verantworten. Diese negativen Effekte müssten im laufenden Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden. Eine Dynamisierung der monatlichen Pauschalen und damit deren sachgerechte Anpassung sollte durch Verhandlungen von Kostenträgern und IT-Anbietern erfolgen.

Keine Über-Absicherung der elektronischen Gesundheitskarte

Außerdem hebt der BÄK-Präsident in dem Schreiben auf Neuregelungen des Authentifizierungsverfahrens ab, das Versicherte durchlaufen müssen, um Zugriff auf ihre Daten in den digitalen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte zu erhalten. Vorgesehen ist, dass Versicherten nach der erstmaligen Identifizierung auf hohem Sicherheitsniveau auch die Option eingeräumt wird, zur Authentifizierung ein Sicherheitsniveau zu wählen, das einen angemessenen niedrigeren Sicherheitsstandard bietet.

Dieses Vorhaben hält die BÄK für grundsätzlich richtig, da komplexe technische Verfahren der Authentifizierung häufig eine unzureichende Usability bieten und von Teilen vulnerabler Patientengruppen nicht zu bedienen sind. Dabei appelliert die BÄK an die Verantwortlichen, Authentifizierungsverfahren zu entwickeln, die ein hohes Sicherheitsniveau bei möglichst großer Usability gewährleisten.