Telemedizin: 12.000 Herzschrittmacher-Patienten droht Versorgungs-Aus

Ab April 2016 können rund 12.000 Herzschrittmacher-Patienten in Deutschland nicht mehr telemedizinisch versorgt werden, obwohl sich das Telemonitoring bei ihnen seit vielen Jahren bewährt hat. Darauf hat jetzt der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hingewiesen. Die Herzschrittmacher-Patienten seien dann künftig wieder dazu gezwungen, zur Nachsorge zweimal im Jahr in eine kardiologische Praxis oder Klinik aufzusuchen, heißt es.

Schuld daran ist die neue EBM-Ziffer 13554. Sie sieht die telemedizinische Versorgung lediglich für Patienten mit einem implantierbaren Defibrillator (ICDs) oder einem Gerät zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-System) vor. Der BVMed fordert den Spitzenverband der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung eindringlich dazu auf, die Ziffer schnellstmöglich um Herzschrittmacher und Eventrekorder zu erweitern. Mit dieser Forderung unterstützt der Verband eine entsprechende Initiative der Arbeitsgruppe „Telemonitoring“ der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung (DGK).

Telekardiologie senkt die Mortalität

Derzeit leben in Deutschland rund 600.000 Patienten mit einem kardiologischen Implantat, davon sind rund 470.000 Herzschrittmacher, bei rund 130.000 Implantaten handelt es sich um ICDs und CRT-Systeme. Aktuelle Prognosen gehen von einer jährlichen Neuimplantationsrate von rund 100.000 Herzschrittmachern und rund 50.000 ICD- und CRT-Systemen aus.

Bei der Versorgung von Herzschrittmacher-Patienten kommen seit über 14 Jahren Telemedizinische Verfahren zum Einsatz. Mit Erfolg: In zahlreichen Studien konnte nachgewiesen werden, dass die Telekardiologie die Mortalität senkt, die Lebensqualität der Patienten steigert und hilft, Kosten zu sparen. Die für den 1. April 2016 geplante Einführung einer neuen EBM-Ziffer 13554 schließt Herzschrittmacherpatienten dennoch aus. Der Verband kritisiert sie deshalb als einen Rückschritt auf dem Gebiet der telemedizinischen Nachsorge von Patienten mit kardialen Implantaten.