Sicherer Meldeweg für Whistleblower

Symboldarstellung: Whistleblower
Deutsches Gesundheitswesen: Abrechnungsbetrug und andere Delikte verursachen jährlich Schäden in zweistelliger Milliardenhöhe (Foto: Viactiv Krankenkasse/getty images)

Fehlverhalten und Korruption schädigen die gesetzlichen Krankenversicherungen erheblich. Die Viactiv-Krankenkasse bietet deshalb jetzt einen sicheren Meldeweg an, um Hinweisgeber und Insider zu schützen. 

Die Betriebskrankenkasse mit Sitz in Bochum betont, dass sie damit der auf EU-Ebene beschlossenen Whistleblower-Richtlinie folgt, bevor diese in Deutschland in nationales Recht umgesetzt ist. Meldungen von Whistleblowern sind wichtig, um die Öffentlichkeit vor Fehlverhalten zu schützen. In der Gesetzlichen Krankenversicherung ist der Umgang mit Hinweisgebern allerdings seit Jahren etabliert.

Schäden in Milliardenhöhe

Die meisten Hinweise betreffen den Bereich Abrechnungsbetrug und werden anonym oder persönlich gemeldet. Die Politik hat hierfür den Begriff des Fehlverhaltens im Gesundheitswesen geprägt und gesetzlich verankert. Die jährlichen Schäden werden auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Zu viele Missstände bleiben jedoch unentdeckt, weil Personen mit Insiderwissen nicht ausreichend geschützt sind.

Auf EU-Ebene wurde daher eine Whistleblower-Richtlinie beschlossen, die von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen ist. Der deutsche Gesetzgeber hat dies bislang noch nicht getan, wird aber nachziehen. „Whistleblowing-Gesetze sind nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine moralische und finanzielle Notwendigkeit für die Gesellschaft. Daher haben wir die europäische Rechtslage bereits jetzt umgesetzt“, sagt Ralf Herrenbrück, Leiter Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei der Viactiv.

Wichtige Hinweise helfen

Kunden, aber auch betroffene Mitarbeiter im Gesundheitswesen können der Kasse Hinweise über eine zertifizierte End-zu-End-Verschlüsselung unter https://viactiv.vispato.com sicher und falls gewünscht anonym übermitteln. „Wir nehmen jeden Hinweis ernst und gehen diesem gründlich und gewissenhaft nach. Wir wissen aus jahrelanger Erfahrung, dass nicht hinter jeder Unregelmäßigkeit immer eine betrügerische Absicht steht. Daher steht Aufklärung für uns an erster Stelle“, betont Herrenbrück.

Fehlverhalten im Gesundheitsbereich
– Fälschung von Rezepten und Verordnungen
– Manipulationen bei der Abgabe von Leistungen
– Leistungsbetrug (Krankengeld, Pflegeleistungen)
– Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen