Rechtsfragen von Künstlicher Intelligenz im Fokus

Auf dem 28. Deutschen EDV-Gerichtstag geht es darum, wie der Mensch die Kontrolle beim Schutz der Daten behält, die Systeme mit Künstlicher Intelligenz verarbeiten.

Künstliche Intelligenz ist derzeit nicht nur im Gesundheitsbereich ein beherrschendes Thema. Sie macht den Einzelnen und sein Verhalten berechenbar und vorhersagbar. KI-Systeme verarbeiten massenhaft Daten und beurteilen, ob jemand körperlich fit ist oder wie wahrscheinlich es für eine Person ist, etwa an Diabetes zu erkranken. KI-Systeme beurteilen heute bereits auch, ob jemand einen Kredit bekommt, erstellen sogar Prognosen, ob ein Verbrechen bevorsteht. Doch wer kontrolliert diese Systeme? Wie können sensible Daten geschützt werden? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des diesjährigen EDV-Gerichtstages auf dem Saarbrücker Campus. Seit 28 Jahren treffen sich Juristen und IT-Experten hier zum bundesweit größten Kongress auf dem Gebiet des IT-Rechts, um aktuelle Entwicklungen an der Schnittstelle von Recht und Informationstechnologie zu diskutieren.

Neue Herausforderungen für den Datenschutz

So wird der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, in seinem Eröffnungsvortrag beleuchten, vor welche neuen Herausforderungen die Künstliche Intelligenz den Datenschutz stellt. Auch die elektronische Strafakte wird in diesem Jahr im Fokus stehen: Über die technischen, organisatorischen und rechtlichen Fragen, auf die Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Polizei gemeinsame Antworten finden müssen, informiert die Vorsitzende der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz, Jessica Laß, zusammen mit Ministerialdirigent Dr. Rainer Stentzel aus dem Bundesinnenministerium.

Digitale Beweise sichern 

Weiteres zentrales Thema ist auch die elektronische Beweissicherung: Mit zunehmender Digitalisierung aller Bereiche des Alltags stellt sich immer dringlicher die Frage danach, wie digitale Beweise für Gerichtsverfahren gesichert werden können. Wie kann etwa verhindert werden, dass E‑Mails, Screenshots oder sichergestellte Festplatten verfälscht oder manipuliert werden? Außerdem gehen die Kongressteilnehmerteilnehmer der Frage nach, inwieweit Ermittlungsbehörden über Landesgrenzen hinweg Zugriff auf Daten haben, die auf Servern im Ausland liegen. 

Veranstaltet wird der Kongress unter Leitung des Vorstandsvorsitzenden des EDV-Gerichtstages, Professor Stephan Ory. Die Fachtagung steht vom 18. bis 20. September 2019 auf dem Campus der Universität des Saarlandes (Gebäude B4 1) unter dem Motto „Digitalisierung und Recht – Herausforderungen und Visionen“. Link zu Programm und Information