Nutzen von Telemonitoring ist unklar

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zweifelt den Nutzen von Telemonitoring bei Patienten mit Herzinsuffizienz an. Bisherige Studien seien lückenhaft.

Um Herzversagen zu verhindern, werden Menschen mit bestimmten Herzerkrankungen elektronische Geräte implantiert, die bei Bedarf selbsttätig den Herzschlag stimulieren oder schwerwiegende Rhythmusstörungen ausgleichen sollen. Mithilfe dieser Geräte ist auch eine Fernüberwachung möglich. Liefert sie auffällige Resultate, kann der Arzt zusätzliche therapeutische Maßnahmen einleiten. Ob das sogenannte Telemonitoring Patienten bei Herzinsuffizienz oder bei Herzrhythmusstörungen mit hoher Herzfrequenz (ventrikuläre Tachyarrhytmien) Vorteile bietet, untersucht das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Vorläufigen Ergebnissen zufolge bleiben Nutzen oder Schaden unklar. Denn zum einen fallen die Behandlungsergebnisse bei einer ganzen Reihe von Zielkriterien mit Telemonitoring weder besser noch schlechter aus als ohne. Zum anderen sind zu unerwünschten Ereignissen und zur Lebensqualität mangels Daten gar keine Aussagen möglich. Studienergebnisse hierzu wurden nicht oder nur lückenhaft veröffentlicht. Auch auf Anfrage hat sie das IQWiG nicht erhalten. Bis zum 5. September 2017 nimmt das Institut Stellungnahmen zu diesem Vorbericht entgegen.

Elektrische Impulse für stabile Herzfunktion

Herzinsuffizienz, also Herzschwäche, ist eine häufige Erkrankung gerade bei älteren Menschen und gehört zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland. Erkrankungen werden behandelt, indem man den Betroffenen aktive kardiale Aggregate implantiert. Ist der Herzschlag auffällig, senden diese Geräte elektronische Impulse aus. Sie sollen entweder eine Defibrillation oder eine Überstimulation auslösen (ICDs) oder die Kontraktion von linker und rechter Herzkammer synchronisieren (CRTs). Ein dritter Gerätetyp kombiniert beide Funktionalitäten (CRT-Ds).

Telemonitoring soll Nachsorge unterstützen

Unabhängig vom Typ des Implantats ist eine regelmäßige, ambulante Nachsorge notwendig, wobei Patienten in festen Zeitabständen, in der Regel alle drei Monate zu ihrem Arzt kommen müssen. Prinzipiell ermöglichen heutzutage aber alle Gerätetypen auch das sogenannte Telemonitoring. Dabei werden physiologische Daten per Funk an die Praxis oder eine andere medizinische Einrichtung übermittelt und überwacht. Das Telemonitoring soll den Arztbesuch teilweise ersetzen können.

Kaum Unterschiede

In ihre Bewertung einbeziehen konnten die Kölner Wissenschaftler 16 Studien, an denen insgesamt rund 8.500 Patienten teilgenommen hatten. Bei nichtmedikamentösen Verfahren gibt es selten eine so breite Datenbasis. In diesen Studien erhielten die Teilnehmer entweder nur die Standardnachsorge oder sie wurden zusätzlich per Telemonitoring fernüberwacht.

Bei den meisten Zielkriterien, den sogenannten Endpunkten, zeigen die Daten keine oder keine relevanten Unterschiede zwischen den beiden Behandlungsgruppen. Für die Sterblichkeit, das Auftreten von Schlaganfällen oder Herzinfarkten gilt das ebenso wie für die Notwendigkeit von Klinikaufenthalten oder das Auftreten von psychischen Problemen.

Lebensqualität nicht erfasst

Bei zwei zentralen Endpunkten sind gar keine Aussagen möglich, weil hier die Daten für einen erheblichen Anteil der Patienten fehlen. Was schwerwiegende unerwünschte Ereignisse betrifft, zu denen auch Nebenwirkungen der Therapie zählen, sind für 40 Prozent der Teilnehmer die Ergebnisse nicht verfügbar. Bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität sind es sogar 81 Prozent. Das IQWiG sagt: Nur diejenigen Teilnehmer in die Bewertung einzubeziehen, für die Angaben vorliegen, wäre nicht adäquat. Denn bei einem derart hohen Anteil fehlender Daten ist die Wahrscheinlichkeit für ein verzerrtes Ergebnis sehr hoch.