Erstausstattungspauschale für Konnektor steht fest

Nach den Zahnärzten steht nun auch für Ärzte und Psychotherapeuten fest, welchen Betrag sie erstattet bekommen, wenn sie einen VPN-Konnektor für ihre Praxis bestellen.

Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland ist politisch gewollt und wird vorangetrieben. Mit dem Aufbau einer digitalen Telematikinfrastruktur soll sich die medizinische Versorgung verbessern, indem die Kommunikation zwischen behandelnden Ärzten untereinander und mit den Patienten beschleunigt und transparenter gestaltet wird.

Konnektor als Sicherheits-Schlüssel

Notwendig hierfür ist der sogenannte Konnektor: Er verbindet die Praxis-IT-Systeme über einen Internetanschluss mit der neuen Telematikinfrastruktur. Der Konnektor ist eine Art Internet-Router, allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. So müssen die Konnektoren von der Gematik zugelassen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden. Ziel ist es, bis zum Jahresende 2018 alle Praxen von Ärzten, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten und Zahnärzten an die telematische Infrastruktur anzuschließen.

1.719 Euro bei zügiger Umsetzung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV haben sich nun auf die Erstattungspauschale geeinigt, die Ärzte bekommen, wenn sie ihre Praxis mit einem VPN-Konnektor an die telematische Infrastruktur des Gesundheitswesens anschließen.

Ursprünglich lag die Erstattungspauschale bei 2.557 Euro (brutto). Mit 1.719 Euro im dritten und 1.547 Euro im vierten Quartal 2018 sollen die Ärzte motiviert werden, ihre Praxen zügig an die telematische Infrastruktur anzuschließen. Die Erstattungspauschale wird gezahlt, wenn Ärzte und andere Leistungserbringer am Ende eines Quartals belegen können, dass mindestens eine elektronische Gesundheitskarte erfolgreich online überprüft wurde. Der Erstattungsbetrag von 1.719 Euro brutto für das dritte Quartal wird von den Verhandlungspartnern übereinstimmend positiv bewertet.

Schleppender Rollout

Die KBV und der GKV-Spitzenverband erwarten nun, dass es in den nächsten Monaten, wie von der Industrie seit geraumer Zeit zugesagt, mehrere Anbieter von Konnektoren geben wird. Dies sollte zu einer Senkung der Angebotspreise führen. Bislang ist die von der CompuGroup Medical Deutschland AG vertriebene Kocobox die einzige, verfügbare Lösung.

Ein zusätzlicher Anbieter ist das österreichische Technologieunternehmen Rise. Sobald der Konnektor dieses Unternehmens am Markt für alle Arztpraxen verfügbar ist, wollen GKV-Spitzenverband und KBV innerhalb einer Frist von zwei Wochen vor dem Hintergrund der dann aktuellen Marktsituation die geltende Vereinbarung überprüfen und gegebenenfalls ab dem Folgequartal anpassen.