Elektronischer Heilberufsausweis ist da

Ärztin in Krankenhausflur
Ärztin in Krankenhaus: Alle Mediziner können sich künftig elektronisch ausweisen (Foto: Wavebreak Media Ltd/123rf.com)

Bundesweit können jetzt alle Ärzte den neuen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) über die Mitgliederportale ihrer Landesärztekammer oder über die Bezirksärztekammern bestellen.

„Die Landesärztekammern sind gut für die nächste Ausbaustufe der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens gerüstet“, sagt Bundesärztekammer-Vorstandsmitglied Erik Bodendieck, der auch Co-Vorsitzender des Digitalisierungs-Ausschusses der BÄK ist. Um Anwendungen wie Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, den E-Arztbrief, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das E-Rezept nutzen zu können, brauchen Ärzte einen eHBA. Mit der Karte weisen diese gegenüber dem System nach, dass sie tatsächlich Arzt sind. „Der eHBA ist der Türöffner für das digital vernetzte Gesundheitswesen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die neueste Generation des eHBA zu beantragen“, betont Bodendieck.

Grundbaustein für sicheren Datenaustausch

Als Anbieter der notwendigen technischen Infrastruktur haben sich am Markt vier Unternehmen positioniert: Die Bundesdruckerei, Medisign, T-Systems und SHC Stolle & Heinz Consultants. „Wir nehmen einen deutlichen Anstieg der Nachfrage bei unseren Kolleginnen und Kollegen wahr, auch wenn wir natürlich mit einem niedrigen Ausstattungsgrad starten. Das liegt daran, dass Anwendungen, die den eHBA zwingend notwendig machen, erst jetzt einsatzbereit sind oder es in den kommenden Monaten sein werden“, erläutert Bodendieck. Die Funktionen der Karte seien ein Grundbaustein für einen vertrauensvollen und sicheren Austausch von sensiblen Gesundheitsdaten zwischen Arzt und Patient sowie ärztlichen Kollegen untereinander.

Die fünf Grundfunktionen des elektronischen Arztausweises

Sichtausweis: Wie sein klassischer Vorgänger – der Arztausweis aus Papier – dient er zusammen mit dem amtlichen Lichtbildausweis als Sichtausweis, etwa um in einer Apotheke verschreibungspflichtige Medikamente zu erwerben.

Signatur: Der Inhaber kann mit dem E-Arztausweis eine elektronische Unterschrift (Qualifizierte elektronische Signatur – QES) erstellen. Diese elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Mit ihr können Arztbriefe, Abrechnungsunterlagen für die Kassenärztliche Vereinigung, Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, elektronische Rezepte oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen rechtssicher und medienbruchfrei elektronisch unterschrieben werden. Die elektronische Signatur wird mittels der Eingabe einer selbst vergebenen, mindestens 6-stelligen PIN ausgelöst.

Authentifizierung: Mit dem E-Arztausweis ist es möglich, sich in der elektronischen Welt mit seiner virtuellen Identität und in der Eigenschaft „Arzt“ sicher auszuweisen, etwa in Portalen von Kammern oder Arztnetzen oder in der Telematikinfrastruktur. Unsichere Anmeldeverfahren können ersetzt und auf ein höheres Sicherheitsniveau angehoben werden. Diese Funktionalität ist der Kern für den späteren Zugriff auf die elektronischen Patientenakten von Versicherten.

Vertraulichkeit: Der E-Arztausweis ist in der Lage, medizinische Daten sicher zu ver- und entschlüsseln. Damit steigt das Datenschutz- und Sicherheitsniveau bei der Übertragung personenbezogener medizinischer Daten oder bei vertraulichen Informationen.

eGK-Zugriff: Mit dem eArztausweis kann auf medizinische Daten zugegriffen werden, die auf der eGK des Patienten abgespeichert sind wie etwa Notfalldaten und  der elektronische Medikationsplan.