Die Präsidentin der Deutschen Ophtalmologischen Gesellschaft (DOG) und Direktorin der Klinik für Augenheilkunde am Universitätsklinikum Münster, Professorin Nicole Eter, plädiert für den zügigen Aufbau eines digitalen Patientenregisters für alle Sektoren der Augenheilkunde.
Die Umsetzung soll die Forschung erleichtern und eine fachliche Qualitätssicherung ermöglichen. Eter betont, dass in Sachen Digitalisierung in der Medizin und speziell in der Augenheilkunde ein „Riesenbedarf“ bestehe: „Wir haben zurzeit in vielen niedergelassenen Praxen eine elektronische Patientenakte. Die Krankenhäuser dagegen haben ihre Klinikinformationssysteme mit vielen Subsystemen. Aber der Austausch findet nicht statt. So sind wir nicht mal als übergeordnete Fachgesellschaft in der Lage beispielsweise zu sagen: Wie viele Katarakt-Operationen werden überhaupt gemacht? Die Zahlen werden nirgendwo zusammengetragen“.
Ärger über schlecht verzahntes System
Die Medizinerin bemängelt, dass die unterschiedlichen Sektoren von ambulanter und stationärer Versorgung hierzulande nicht gut miteinander verzahnt sind. Das wirke sich auch auf die Qualitätssicherung aus: „Wir haben nicht mal die Basisdaten für die Qualitätssicherung unserer Behandlungsstandards. Wir haben keine Zahlen! Selbst die Krankenkassen haben keine veritablen Daten, denn wir haben ja den System-Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenkasse. Da werden ambulante Operationen nach Selektiv-Verträgen abgerechnet oder nach dem Vergütungssystem der Vertragsärzte.“ Die Münsteraner Ärztin weist darauf hin, dass einige Nachbarn Deutschlands besser vernetzt sind: „Andere europäische Länder haben ein nationales Gesundheitssystem: Da laufen alle Zahlen zusammen.“
Erste Schritte hin zu Verbesserungen erhofft sich die DOG-Präsidentin von der kommenden Telematikinfrastruktur: „Wir hoffen nun bei der DOG, dass die Errichtung der Telematikinfrastruktur von Seiten der Politik weiter vorangetrieben wird, so dass eine Vernetzung technisch einfacher ist. Dazu soll jetzt zum 1. Januar 2019 ein wichtiger Schritt getan werden. Zugangsberechtigt wäre nur Personal aus Heilberufen und die Daten würden über eine gesicherte, verschlüsselte Datenleitung ausgetauscht.“
Patientendaten sammeln und weiterverwenden
Eter wünscht sich zudem, Patientendaten auf der Grundlage des neuen europäischen Datenschutzrechts sammeln und zu Forschungszwecken weiterverwenden zu dürfen. Dem müsse der Patient einmalig ausdrücklich zustimmen und könne es natürlich ebenso ablehnen oder jederzeit widerrufen. „Der Server des Patientenregisters steht in Deutschland, sodass gesichert ist, dass die Daten im Land bleiben. Patienten müssen wissen, dass sie durch das Register keinen Nachteil haben, sondern einen Vorteil: Denn durch die Versorgungsforschung, die wir dann betreiben können, erreichen wir eine Verbesserung des medizinischen Fortschritts, der letztendlich ja allen wieder zu Gute kommt“, erläutert Nicole Eter.
Um ein funktionierendes Patientenregister in der Augenheilkunde aufzubauen, müsse das System des digitalisierten Patientenregisters immer an das vorhandene System der Klinik oder des niedergelassenen Arztes angedockt sein: „Moderne IT-Lösungen können das und wir lassen als DOG gerade eine solche Lösung erarbeiten“, erläutert Eter. Ziel sei es, noch in diesem Sommer „eine erste Struktur“ aufzubauen. Für die Infrastrukturkosten des Patientenregisters will die DOG aufkommen.