Der Mutterpass wird digital

2022 soll es eine digitale Variante des blauen Mutterpasses geben. (Foto: dolgachov/123rf.com)

Der Mutterpass soll im kommenden Jahr einen digitalen Zwilling erhalten. Dann können Schwangere entscheiden, ob sie die digitale Variante bevorzugen oder ob sie bei dem klassischen blauen Papierpass bleiben wollen.

Der weltweit einmalige und erfolgreiche Mutterpass wurde vor 60 Jahren durch Frauenärzte entwickelt wurde. Die Daten, die bisher in der Papierversion aufgezeichnet wurden, werden künftig digital in der Praxis und einer elektronischen Patientenakte innerhalb einer gesicherten Cloud in der Telematik-Infrastruktur (TI) gespeichert. Schwangere selbst und ihre Frauenärzte bzw. Frauenärztinnen in Praxis und Klinik sollen jederzeit auf die gesicherten Daten zurückgreife können.

„Einer der Vorteile für die Schwangere ist, dass der Mutterpass weder vergessen werden noch verloren gehen kann, aber auch jederzeit verfügbar ist“, sagt Dr. rer. med. Florian Fuhrmann als Geschäftsführer der kv.digital GmbH der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Experte für die Digitalisierung. Er sprach auf dem größten jährlichen frauenärztlichen Fortbildungskongress in Deutschland, dem FOKO, über die elektronischen Projekte in der Gesundheitsversorgung. Der Kongress wurde wegen der Corona-Pandemie in diesem Jahr rein digital durchgeführt. Zu den Projekten zählt neben der elektronischen Patientenakte (ePA), der elektronischen Krankschreibung (eAU) und dem digitalen Impfausweis auch der digitale Mutterpass.

Laborbefunde im Smartphone

In der Frauenarztpraxis sollen Daten wie etwa Laborbefunde oder die Messwerte des Kindes direkt im elektronischen Mutterpass abgelegt werden. Als Speichermedium soll eine Telematik-Cloud dienen, die derzeit von den Krankenkassen und der gematik gemeinsam aufgebaut wird. Diese Cloud soll als mehrfach gesichertes, geschlossenes Netzwerk für das gesamte Gesundheitswesen dienen.

„Die Schwangere kann ihre elektronische Patientenakte und den elektronischen Mutterpass ansehen und lesen, aber nicht verändern“, erläutert der Digitalisierungs-Experte. Sie entscheidet aber, wer den Pass abgesehen von der behandelnden Frauenarztpraxis und geburtshilflichen Abteilung sehen darf. Die Schwangere selbst soll die Aufzeichnungen sowohl am Smartphone als auch am PC zu Hause öffnen können.