Corona: Ausnahmen für die MedTech-Branche

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Krisenmanager: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (Foto: BMG)

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die von der Bundesregierung angekündigte überarbeitete Anordnung zu medizinischen Schutzprodukten. Dies sei vor dem Hintergrund des Corona-Virus-Ausbruchs dringend notwendig. 

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll bewertet die jüngsten Ankündigungen positiv: „Nach dem strikten Exportverbot der vergangenen Woche kommen wir damit zu einer deutlicheren Flexibilisierung bei den Ausnahmemöglichkeiten, die erforderlich sind, um die komplexen Produktionsnetzwerke und Lieferketten aufrecht zu erhalten“. In einem kürzlich erfolgten Gespräch zur Medizinprodukte-Versorgung mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wurde der MedTech-Branche ein größtmöglicher Pragmatismus bei allen regulatorischen Fragen zugesagt, um Produktionsprozesse von unentbehrlichen Medizinprodukten zu sichern.

In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung ein Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung erlassen. Ein solcher Schritt hat nach Ansicht der Industrieexperten erhebliche negative Folgen für Produktionsnetzwerke und die komplexen Lieferketten. Damit drohen Versorgungsengpässe mit notwendigen Medizinprodukten und Arzneimitteln in der Regelversorgung. „Wir reden hier über lebenswichtige Bereiche wie die Versorgung von Kliniken mit OP-Sets, die Versorgung von niedergelassenen Ärzten und Pflegeeinrichtungen mit Desinfektionsmitteln und Schutzausrüstungen, die Versorgung von Dialysezentren oder Produkte für die Versorgung von chronisch erkrankten Homecare-Patienten, die oft zur Risikogruppe für eine schwere Corona-Erkrankung gehören“, so Möll. Außerdem leidet die Produktion von Medizinprodukten und Arzneimitteln. Denn Reinräume sind ebenfalls auf Desinfektionsmittel und Schutzausrüstung angewiesen.

Schnelle und deutliche Flexibilisierung

Die Bundesregierung hat darauf reagiert und eine neue, überarbeitete Anordnung angekündigt, die eine deutlichere Flexibilisierung bei den Ausnahmemöglichkeiten vorsehen soll, so Spahn in dem Gespräch mit der BVMed-Delegation. Der Minister ist bereit, eine Art „Abnahmegarantie“ für diejenigen Unternehmen in den nächsten 12 Monaten zu geben, die kurzfristig ihre Produktion umstellen oder neue Produktionsmöglichkeiten bereitstellen können, um medizinische Schutzprodukte herzustellen. Damit soll das wirtschaftliche Risiko für die Unternehmen minimiert werden. Bislang werden diese Produkte überwiegend in Asien hergestellt. Minister Spahn will zudem die Produktion der jetzt benötigten Güter beschleunigen. Bei Vorschlägen zu hinderlichen Normen, Verordnungen oder arbeitsrechtlichen Vorschriften ist er für pragmatische Lösungen offen.

Schutz der Bevölkerung vorrangig

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Der Schutz der Bevölkerung steht beim Umgang mit dem Corona-Virus an oberster Stelle. Diese Prioritätensetzung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist absolut richtig. Zum Schutz der Bevölkerung gehört, dass die für die medizinische Versorgung der Menschen unentbehrlichen Medizinprodukte zur Verfügung stehen. Zur Versorgungssicherheit mit notwendigen Medizinprodukten wie medizinischer Schutzkleidung gehört die Aufrechterhaltung der global und europäisch abgestimmten Lieferketten und Produktionsnetzwerke. Denn bei einer Unterbrechung des freien Warenverkehrs werden alle Wertschöpfungsstufen unterbrochen. Und eingespielte und komplexe Warenströme können kurzfristig nicht umorganisiert werden. Die Medizinprodukte-Industrie setzt sich deshalb für einen europaweit abgestimmten und kontrollierten freien Warenverkehr ein.”

Strategischen Dialog angeregt

Im Zusammenhang mit dem Corona-Virus fordert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll mittelfristig zudem einen Dialog zu einer kritischen Infrastruktur zur Aufrechterhaltung der Patientenversorgung in Deutschland mit Medizinprodukten. Der BVMed regt an, mit allen relevanten Akteuren in einen strategischen Dialog zu treten und gemeinsam mit der Bundesregierung zu definieren, welche und wie eine kritische Infrastruktur vorgehalten werden sollte, damit die Patientenversorgung in Deutschland auch in Krisenfällen gewährleistet ist.