Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschlossen. Es soll unter anderem dazu beitragen, Gesundheitsanwendungen schneller in die Versorgung zu bringen und die Anwendung von Telemedizin zu stärken. Viele Ärzte sehen die Entwicklung nach wie vor kritisch.
Das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz, DVG) bringt einige Veränderung. So sollen Ärzte ihren Patienten Gesundheits-Apps verschreiben können. Die Kosten dafür zahlt die gesetzliche Krankenversicherung. Für die Hersteller von Apps sollen Bürokratie-Hürden fallen: Nachdem eine App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft wurde, wird sie ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller beim BfArM nachweisen, dass seine App die Versorgung der Patienten verbessert. Hersteller sollen dann selbst mit dem GKV-Spitzenverband darüber verhandeln wie viel Geld sie für ihre App erhalten.
Erhöhter Digitalisierungs-Druck
Damit Patienten digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte möglichst bald flächendeckend nutzen können, wird ein verpflichtendes digitales digitales Netzwerk für den Gesundheitsbereich geschaffen. Apotheken müssen sich Ende September 2020 an die Telematik-Infrastruktur (TI) anschließen lassen, Krankenhäuser bis zum 1. Januar 2021. Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen wollen, müssen ab dem 1. März 2020 einen erhöhten Honorarabzug von 2,5 Prozent in Kauf nehmen. Bisher lag er bei einem Prozent. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig an die TI anschließen lassen. Die Kosten für die freiwillige Anbindung sollen erstattet werden.
Mehr Sichtbarkeit für Videosprechstunden
Damit Patienten schneller Ärzte finden können, die Videosprechstunden anbieten, dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Die Aufklärung für eine Videosprechstunde kann jetzt auch online, also im Rahmen der Videosprechstunde erfolgen – nicht mehr wie bisher im Vorfeld.
Weniger Geld für Papier und Fax
Papier soll im Gesundheitswesen um Auslaufmodell werden: Neben der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem E-Rezept kommt auch die elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung. Bislang erhalten Ärzte für ein versendetes Fax mehr Geld als für das Versenden eines elektronischen Arztbriefs. Künftig wird es eine deutlich geringere Erstattung für die Übermittlung eines Telefax geben. Dadurch soll es attraktiver werden, den Arztbrief elektronisch zu übermitteln.
Förderung und Datenschutz
Damit innovative Versorgungsansätze schneller zu den Patienten kommen, wird der Innovationsfonds bis 2024 mit 200 Millionen Euro jährlich verlängert.
Verbesserungen soll es beim Schutz von Patientendaten geben. Da die gesetzlichen Grundlagen zur Patientenakte teilweise mehr als 15 Jahre alt seien, müsse im SGB V datenschutzrechtlich vieles angepasst werden, heißt es. Eine Lösung für dieses Problem soll zeitnah vorgelegt werden. Die weiteren Regelungen zur Patientenakte werden dem Ministerium zufolge nicht im Digitalisierungsgesetz, sondern in einem eigenen Datenschutzgesetz kommen. An der Einführung zum 1. Januar 2021 soll sich dadurch nichts ändern.
Zweifel bleiben
Während Spahn mit ambitionierten Digitalisierungsplänen zum Gesundheitswesen vorprescht, zeigen sich viele Ärzte noch mehr als kritisch. Laut einer aktuellen Befragung des Ärztenachrichtendienstes ist die Mehrheit der befragten Ärzte noch nicht an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen. Die meisten dieser Ärzte lehnen die Telematik-Infrastruktur komplett ab, da sie das System für überflüssig halten oder sie bei dieser Form der Vernetzung um die Sicherheit der Patientendaten fürchten.
Auch der Hausarzt. Dr. Stefan Streit sieht weiterhin dringenden Handlungsbedarf, da wichtige Punkte nach wie vor nicht geklärt sind. Er warnt nicht nur vor Risiken für die Gesundheitsdaten, sondern mahnt unter anderem auch eindringlich den Schutz der Arbeitsumgebung der Ärzte an.