Ab Oktober können Zahnärzte telemedizinische Leistungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung anbieten. Darauf haben sich Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt. In den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) aufgenommen werden Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsilien sowie ein Technikzuschlag.
„Digitale Lösungen und Anwendungen werden für Zahnarztpraxen und Patienten im Behandlungsalltag zunehmend wichtiger“, sagt Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstands der KZBV. Insbesondere die Videosprechstunde ist seiner Einschätzung nach hilfreich. „Mit dieser Leistung können bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigung zum Beispiel im Vorfeld eines Zahnarzttermins Symptome abgeklärt und die aufsuchende Versorgung besser organisiert werden. Weitere mögliche Szenarien wären in der Nachkontrolle einer umfangreicheren Behandlung sowie in der Erörterung anstehender prothetischer Planungen zu sehen“, so Hendges.
Effiziente Möglichkeiten
Ebenso seien Videofallkonferenzen mit dem Pflegepersonal und gegebenenfalls videogestützte Telekonsilien arztgruppenübergreifend sinnvoll. „Diese technischen Möglichkeiten sind sehr effizient und bringen viele Vorteile für alle Beteiligten, also Zahnärzte, Pflegeeinrichtungen, Patienten und Kostenträger – besonders in Zeiten der andauernden Pandemie“, betont Hendges. Flankierende Vereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband zu technischen Voraussetzungen sollen für Praxen und Versicherte die nötige Sicherheit in Bezug auf die Verwendung und Übertragung hochsensibler Gesundheitsdaten schaffen.
Erstkontakt Videosprechstunde
Ab Oktober können Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung den Erstkontakt zum Zahnarzt per Video aufnehmen. Das bewertet Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, als eine große Hilfe. „Für diese Personengruppen bedeutet ein Praxisbesuch häufig auch einen großen organisatorischen Aufwand. Nun kann die Behandlung per Videoübertragung geplant und vorbereitet werden. Dank Videotechnik wird es nun viel einfacher, zahnärztlichen Kontakt zu bekommen, wenn es darauf ankommt.“ Beratende Videofallkonferenzen sollen zudem Betreuende, Pflege- sowie das zahnmedizinische Personal entlasten.
Durch den Beschluss des Bewertungsausschusses können Zahnärtze Videosprechstunden mit Patienten sowie Videofallkonferenzen mit Pflegepersonal künftig bei Versicherten abrechnen, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten. Damit zählen diese Leistungen ab Oktober auch für Versicherte, bei denen zahnärztliche Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrages erbracht werden, zu den Bestandteilen des GKV-Leistungskataloges. Telekonsilien hingegen sind dann bezogen auf alle Versicherten abrechenbar.
Standard für Sicherheit
Videosprechstunden und Videofallkonferenzen in der vertragszahnärztlichen Versorgung unterliegen definierten Standards. KZBV und GKV-Spitzenverband haben dazu Einzelheiten zu Qualität und Sicherheit sowie Anforderungen an die technische Umsetzung von Videosprechstunden und die apparative Ausstattung vereinbart. Darüber hinaus gibt es auch Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit sowie Voraussetzungen an Videodienstanbieter. Auf dieser Grundlage haben Anbieter die Möglichkeit, Videodienstleistungen in die vertragszahnärztliche Versorgung zu bringen. Voraussetzung ist, dass sie die vorgegebenen Anforderungen der Vereinbarung erfüllen und entsprechende Nachweise erbringen.
Technik-Pauschale
Ein pauschaler Technikzuschlag soll die Kosten decken, die Praxen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme eines zertifizierten Videodienstleisters entstehen. Er kann zusammen mit Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsilien abgerechnet werden.