TÜV Rheinland begrüßt Online-Sprechstunde

Video-Sprechstunde
Video-Sprechstunde: Angebot hat sich im Zuge der Corona-Pandemie etabliert (Foto: fizkes/Shutterstock)

Die Online-Sprechstunde ersetzen Arztbesuche, Videokonferenzen ersetzen persönliche Treffen. Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin des TÜV Rheinland, begrüßt diese durch die Corona-Pandemie verstärkte Entwicklung.

Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt innerhalb kürzester Zeit nachhaltig verändert und die Digitalisierung vorangetrieben. So bieten immer mehr Ärzte Online-Sprechstunden an und immer mehr Patienten nutzen diesen Service. Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland, sieht diesen Trend positiv: „Videosprechstunden sind aktuell eine gute Möglichkeit, das Infektionsrisiko zu minimieren. Sie helfen außerdem, der unternehmerischen Fürsorgepflicht nachzukommen und die Vorgaben für die arbeitsmedizinische Vorsorge zu erfüllen.” Auch der TÜV Rheinland bietet telemedizinische Beratung und Gesundheitsvorsorge im digitalen Sprechzimmer für Unternehmen an.

Beratung im virtuellen Sprechzimmer

Eine betriebsärztliche Videosprechstunde ist für das Beratungsangebot rund um die arbeitsmedizinische Vorsorge ebenso geeignet wie für die allgemeine Vorsorge. Auch für Beschäftigte, die ein Betriebliches Eingliederungsmanagement nutzen, ist sie eine komfortable Lösung: Der Kontakt zu den Betriebsärzten kann von zu Hause aus erfolgen.

„Beschäftigte berichten uns, dass sie es als Vorteil empfinden, die Ärztin oder den Arzt in der Sprechstunde nicht nur zu hören, sondern auch zu sehen. Auch für die Ärzte ist es so einfacher, die Reaktion der Beschäftigten auf den Beratungsinhalt zu beurteilen. Wir müssen uns nicht nur auf die Stimme verlassen, sondern können die Körpersprache, vor allem die Mimik, mit einbeziehen“, so Schramm. Selbstverständlich kann die Videosprechstunde keine körperliche Untersuchung ersetzen – hier sind der Technik Grenzen gesetzt. 

Persönliche und vertrauliche Gespräche

Für die betriebsärztliche Videosprechstunde können benötigte Unterlagen nach der Terminvereinbarung an die Betriebsärzte übermittelt werden. Für das Gespräch erhält der Patient einen persönlichen Zugangscode. Zudem müssen sich die Teilnehmenden zu Beginn der Sprechstunde anhand eines Ausweises identifizieren. „Selbstverständlich sind unsere Betriebsärztinnen und Ärzte bei den Gesprächen allein im Raum und unterliegen der Schweigepflicht“, ergänzt Dr. Schramm. 

Die Expertin geht davon aus, dass diese Form der Videosprechstunde auch nach der Corona-Pandemie vielfach praktiziert wird, da sie hohen technischen und organisatorischen Sicherheitsstandards unterliegt und für alle effizient, zeitsparend und flexibel genutzt werden kann.