TI-Kommunikationsdienst der KBV kommt bald

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung will einen eigenen Kommunikationsdienst für die Telematikinfrastruktur herausbringen (Foto: © Galina Peshkova/123rf.com)

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will noch im Spätsommer einen eigenen Kommunikationsdienst für die Telematikinfrastruktur (TI) herausbringen. Praxen können sich bereits jetzt auf der Internetseite der KBV über den Dienst mit dem Namen kv-dox informieren.

Mit dem Dienst sollen Ärzte und Psychotherapeuten Arztbriefe und andere sensible Gesundheitsdaten sicher elektronisch versenden können. Kv.dox ist ein Dienst für sichere Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Über KIM-Dienste soll künftig der gesamte elektronische Austausch von Patientendaten im Gesundheitsbereich laufen. Anwender sind neben Praxen und Krankenhäusern beispielsweise Praxen, Krankenhäuser und Apotheken, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Ärzte benötigen den Dienst zum Beispiel für den Versand von eArztbriefen.

Gematik-Zulassung steht noch aus

Bevor der Dienst genutzt werden kann, benötigt er noch eine Zulassung der Gematik. Bereits jetzt können sich Interessenten online mit ihrer E-Mail-Adresse anmelden. Sie erhalten eine Nachricht, sobald der Dienst bestellt werden kann. Die Nutzung ist ausschließlich Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten sowie für Kassenärztlichen Vereinigungen vorbehalten. Laut KVB ist mit den KIM-Diensten anderer Anbieterkompatibel und passt zu jedem Praxisverwaltungssystem.

Nutzung zum Festpreis

Eine Kontingentbeschränkung soll es bei kv.dox nicht geben, sodass Praxen unbegrenzt Nachrichten, Arztbriefe oder AU-Bescheinigungen digital versenden können. Für die Nutzung wird ein monatlicher Festpreis fällig, in dem alles enthalten ist. 

Die Kosten sind mit der Finanzierungspauschale, die die KBV mit den Krankenkassen für KIM-Dienste ausgehandelt hat, gedeckt.  Jede Praxis erhält einen KIM-Dienst (eine E-Mail-Adresse) finanziert. Die Finanzierungsvereinbarung, abgeschlossen von KBV und GKV-Spitzenverband, sieht 100 Euro für die Einrichtung des Dienstes pro Praxis vor. Für die laufenden Betriebskosten werden bereits seit April 2020 pro Quartal je Praxis 23,40 Euro gezahlt.