Mit dem Notfallausweis führt die NRW-Landeshauptstadt Düsseldorf ein Dokument zur Unterstützung der klassischen Patientenverfügung ein. Der Ausweis kann gut sichtbar auf dem Nachttisch oder im Portemonnaie mitgeführt werden und ist für Rettungskräfte oder Angehörige im Notfall schnell einsehbar und bindend.
Eine Patientenverfügung muss häufig erst gesucht werden und wird in einer Notfallsituation oft nicht beachtet. In Zusammenarbeit mit dem „Runden Tisch Palliative Versorgung“, deren Partner das Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) ist, entstand deshalb ein handliches Dokument zur Unterstützung der klassischen Patientenverfügung. Es ist der erste Notfallausweis seiner Art in der Region Düsseldorf.
Im Notfall zählt jede Sekunde
„In einer Notfallsituation muss es schnell gehen. Da habe ich häufig keine Zeit zu warten bis eine mögliche Patientenverfügung gefunden wurde“, erläutert Dr. Markus Reed, zuständiger leitender Notarzt für die Stadt Düsseldorf, aus seinem täglichen Arbeitsleben. „Die liegt bei den meisten Menschen fein säuberlich abgeheftet im Aktenschrank. Wenn aber schnell entschieden werden muss, ob ein schwerstkranker Patient ins Krankenhaus gebracht werden soll oder nicht, haben wir keine Zeit im Schrank zu suchen. Da zählt jede Sekunde.“ Die Folge: Nicht immer kann der in der Patientenverfügung niedergeschriebene Wunsch des Patienten berücksichtigt werden.
„Patientenverfügung light“
Knapp elf Zentimeter hoch und knallgelb, passt der neue Ausweis in jedes Portemonnaie oder kann gut sichtbar und griffbereit ans Bett gelegt werden. „Gerade Palliativpatienten wünschen sich häufig keinen Transport ins Krankenhaus, sondern rein lindernde Maßnahmen zu Hause“, erklärt Dr. Martin Neukirchen, Leitender Arzt am Interdisziplinären Zentrum für Palliativmedizin der Uniklinik Düsseldorf. „Der neue Notfallausweis wird – wie auch die Patientenverfügung – zusammen mit dem Arzt und (wenn gewünscht) auch Angehörigen ausgefüllt und ist bindend. Er dient als Kurzzusammenfassung des Patientenwillens und gibt den Rettungskräften Rechtssicherheit.“ Der Mediziner weiß aus seinem Alltag auf der UKD-Palliativstation: „Für viele unserer Patientinnen und Patienten ist es sehr beruhigend zu wissen, dass im Ernstfall ihr ausdrücklicher Wunsch bekannt ist und respektiert wird. Der neue Ausweis ist für sie quasi eine Patientenverfügung light.“
Ausgestellt wird der neue Ausweis zunächst auf allen Düsseldorfer Palliativstationen sowie über das ambulant tätige Palliative Care Team. In einem nächsten Schritt ist dann die weitere Verbreitung über die niedergelassenen Allgemein- und Palliativmediziner im Stadtgebiet geplant.