Für Versicherte der TK ist die Ersteinschätzung eines Hautproblems durch einen telemedizinisch konsultierten Hautfacharzt nun kostenfrei. Teilnehmende Hautärzte müssen dadurch aber finanzielle Einbußen in Kauf nehmen, wodurch das Projekt scheitern könnte.
Seit Anfang November 2020 können bundesweit erstmals Versicherte einer großen Versorger-Krankenkasse – der Techniker Krankenkasse – das Angebot von „OnlineDoctor“, einem Kooperationspartner des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD), in Anspruch nehmen. Sie müssen nur ihren Namen und ihre Versichertennummer angeben sowie ein Foto ihrer Gesundheitskarte hochladen.
Deutliche Absenkung der Vergütung
BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer freut sich über diesen Erfolg für das Start-up „OnlineDoctor“, warnt aber zugleich davor, dass nach der Videosprechstunde eine weitere Innovation der Teledermatologie durch die Einführung in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei einer deutlichen Absenkung der Vergütung scheitern wird.
„Die Entwicklung birgt aber auch Gefahren, die nicht unterschätzt werden dürfen“, warnt Strömer. Zwar vergrößert sich durch den Abschluss des bundesweiten Vertrags mit der TK die Zielgruppe für die teilnehmenden Hautärzte schlagartig, dafür müssen sie aber Abstriche bei der Honorierung in Kauf nehmen. „Zudem ist nach den bisherigen Erfahrungen bei der Auflichtmikroskopie, der Laserepilation oder der synchronen Videosprechstunde kein Vertrauen mehr in die Selbstverwaltung vorhanden, faire Rahmenbedingungen bei der Überführung von Leistungen in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen zu bekommen“, betont der BVDD- Präsident.
Die Auflichtmikroskopie beim gesetzlichen Hautkrebsscreening, die Laserepilation bei Transsexuellen und die Videosprechstunde wurden bei der Aufnahme in den GKV-Katalog so weit abgewertet, dass sie laut BVDD als Einzelleistung nicht mehr wirtschaftlich erbracht werden können.
Chance für digitale Angebote nutzen
„Die Politik und insbesondere das Gesundheitsministerium schauen mittlerweile sehr genau hin, was sich in der Dermatologie tut“, meint Strömer. Aus Sicht des BVDD bleibt zu hoffen, dass nicht wieder eine Chance verpasst wird, digitale Angebote für Patienten flächendeckend einzuführen. „So innovativ unsere Fachgruppe sich auch an der Struktur und Qualitätssicherung beteiligt, so stark bleibt die Forderung nach einer auskömmlichen Honorierung unserer Pionierarbeit. Sollte der Store-and-forward-Technologie auf dem Weg in die Regelversorgung die gleiche Ignoranz begegnen, die wir auf Seiten der Entscheider im System bei der synchronen Videosprechstunde erleben mussten, wird sie scheitern. Das weiß auch der Minister“, unterstreicht der BVDD-Präsident.
Es bleibe folglich abzuwarten, wie sich die Rahmenbedingungen entwickeln. „An der Bereitschaft der Dermatologie wird der digitale Fortschritt in Deutschland nicht scheitern. Wir haben ein weiteres Mal bewiesen, dass wir unsere Verantwortung für unsere Patienten ernst nehmen und zukunftsweisende Entwicklungen in gemeinsamer Partnerschaft mit Wissenschaft und Unternehmen kompetent und erfolgreich vorantreiben können“, so Strömer.