Hausarztzentrierte Versorgung wird digitaler

Hausarztpraxis
Hausarztpraxis: Der Einsatz digitaler Lösungen wird künftig mit einem Innovationszuschlag honoriert (Foto: © Anna Bizoń/123rf.com)

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat mit den Landesverbänden des Deutschen Hausärzteverbandes und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG) einen weiterentwickelten Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) geschlossen.

Die Kernpunkte der neuen Vereinbarung: Mehr digitale Innovation, mehr Arztentlastung für eine bessere Versorgung und mehr sprechende Medizin. Der Vertrag gilt seit 1. Januar 2020 bundesweit in 13 von 17 KV-Regionen. „Der Vertrag wird die Versorgung durch Hausärzte weiter stärken. Die Einigung zeigt, wie viel Kassen und Ärzte zusammen im Sinne der Patienten bewegen können, wenn der gemeinsame Wille da ist“, sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK.

„Mit diesem Vertrag sichern wir die hausärztliche Versorgung unserer Patienten und stärken unsere Praxen, denn die HZV kann es nur von und mit Hausärztinnen und Hausärzten geben. Daher muss auch die Digitalisierung im hausärztlichen Umfeld mit unserer Einbindung erfolgen und von Hausärztinnen und Hausärzten aktiv mitgestaltet werden“, erklärt Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.

Digitalisierung vor Ort wird gefördert

Häufig beginnen Versorgungsabläufe in der Hausarztpraxis. Das macht sie zum wichtigen Ausgangspunkt für eine digitale Gesundheitsversorgung. Der HZV-Vertrag unterstützt Hausärztinnen und Hausärzte dabei, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen und fördert dadurch die digitale, standardisierte Vernetzung im Gesundheitswesen. So sieht der HZV-Vertrag einen Innovationszuschlag vor, wenn eine Hausarztpraxis über mindestens drei von sechs digitalen Infrastrukturangeboten verfügt. Dazu zählen Online-Terminbuchungen, Videosprechstunden, die Nutzung eines E-Heilberufsausweises sowie Dienste zur digitalen Arztvernetzung und der Anschluss an die TI.

Mehraufwand für chronisch Erkrankte

Für Hausärzte ist die Betreuung chronisch erkrankter Menschen oft besonders aufwändig und zeitintensiv. Dem trägt der HZV-Vertrag durch eine Pauschale für besondere Betreuungsleistungen Rechnung – ebenso durch Regelungen zur Arztentlastung. Wird ein entsprechender Mehraufwand bei chronisch Erkrankten geleistet, erhalten Hausärzte eine Pauschale – unabhängig von einer gestellten ICD-Diagnose. 

Arztentlastung durch Telemedizin

Zwischen Hausbesuchen, Sprechstunde und Personalführung bleibt niedergelassenen Ärzten im Praxisalltag oft zu wenig Zeit für ihre Patienten. Um sie zu entlasten, vergütet der HZV-Vertrag Delegationsleistungen: So sieht er eine Pauschale vor, wenn Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis (VERAH) Hausärzten bestimmte Aufgaben durch digitale Unterstützung abnehmen. Dazu gehören etwa Hausbesuche mit einem speziellen, telemedizinisch ausgestatteten Rucksack. Damit können bestimmte Messwerte in die Praxis übertragen und der Arzt bei Bedarf per Video in die Wohnung des Patienten zugeschaltet werden. 

Sprechende Medizin wird unterstützt

Für Menschen, die an Depressionen erkrankt sind, ist eine weitere Besonderheit vorgesehen. So kann nun flächendeckend das Depressions-Modul von Arriba eingesetzt werden. Mit diesem wird die sprechende Medizin unterstützt, also das Arzt-Patienten-Gespräch: Nach dem Prinzip des „shared decision making“, der gemeinsamen Entscheidungsfindung, beraten Hausärzte und ihre Patienten, unter Nutzung einer speziellen Software, gemeinsam über erste Therapieschritte.