Für die die für Telematikinfrastruktur (TI) gibt es nach wie vor keine Datenschutzfolgenabschätzung. Darauf weist die Freie Ärzteschaft (FÄ) hin und fordert erneut die Einführung der TI zu stoppen. Gleichzeitig kritisiert der Verband Gesundheitsminister Spahn scharf.
Neben dem Einführungsstopp fordert die Freie Ärzteschaft die Rücknahme der Pflicht der Ärzte sowie Psychotherapeuten zum Anschluss an die TI. „Jede Verarbeitung von sensiblen persönlichen Daten erfordert vorab eine Datenschutzfolgenabschätzung, und das verpflichtend“, so FÄ-Vize Dr. Silke Lüder mit Verweis auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das gelte vor allem, wenn „bei der Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“ bestehe, wie es in dem Gesetz heiße.
„Das ist bei der Telematikinfrastruktur sicher der Fall. Immerhin sollen in dem Netz medizinische Daten von 70 Millionen gesetzlich versicherten Bundesbürger gespeichert werden“, betont Lüder. Diese Datenschutzfolgenabschätzung hätte jedoch vor Einführung der TI und vor der gesetzlichen Verpflichtung der Arzt- und Psychotherapiepraxen zum Anschluss an die TI durchgeführt werden müssen – dies hätten auch der Bundesdatenschutzbeauftragte sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung mehrfach eingefordert. Geschehen sei das allerdings nicht und das sei ein Skandal. „Gelten die Datenschutzgesetze für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn etwa nicht?“, so Lüder.
Datensicherheitskriterien nicht erfüllt
Aktuell müssen sich Ärzte und Psychotherapeuten mit ihren Praxen an die TI anschließen. Ansonsten droht ihnen ein Honorarabzug . Die Sicherheit der Patientendaten in der TI sei äußerst zweifelhaft, so die FÄ. „Nachdem beim Chaos Communication Congress kürzlich öffentlich wurde, dass sich Unbefugte ohne Probleme Praxis-, Arzt- und Patientenausweise als Zugangsschlüssel zur TI besorgen konnten, ist klar, dass wichtige Datensicherheitskriterien wie Vertraulichkeit und Integrität nicht erfüllt sind“, betont Lüder. Deshalb sei inzwischen sogar die Ausgabe von Praxis- und Arztausweisen gestoppt worden. Verstöße gegen den Datenschutz könnten seit Mai 2018 laut DSGVO mit Strafen in Millionenhöhe geahndet werden.
Schwierige Lage für Praxen
Die aktuelle Situation sorgt dafür, dass Arztpraxen derzeit vor einem unlösbaren Problem stehen. „Wer sich an die TI angeschlossen hat oder anschließt, riskiert eindeutig Verstöße gegen die Datenschutzgesetze, weil die verpflichtende Datenschutzfolgenabschätzung fehlt“, so Lüder. Wer sich jedoch nicht anschließe, werde mit Honorarabzug bestraft. Da derzeit keine Praxis- und Arztausweise ausgegeben werden, könne man sich selbst dann nicht an die TI anschließen, wenn man wolle – trotzdem gebe es hohe finanzielle Strafen. Die Sanktionen von Gesundheitsminister Spahn unter den gegebenen Umständen bezeichnet der Verband als rechtswidrige Erpressung und fordert einen Stopp der TI und des Anschlusszwangs.