Eset zertifiziert Healthcare-Spezialisten

Eset zertifiziert auf den Healthcare-Bereich spezialisierte Partner. (Foto: leowolfert/123rf.com)

Der IT-Security-Anbieter Eset zertifiziert nun Dienstleister, die sich auf den Healthcare-Bereich spezialisiert haben und Kenntnisse über Fördertöpfe des Bundes und der EU mitbringen. Die ersten „Premium Partner Healthcare“ des IT-Security-Herstellers gibt es bereits.

„Im Healthcare-Bereich sorgt die rasche Digitalisierung für komplexe IT-Infrastrukturen, die mit klassischen Mitteln der IT-Sicherheit kaum mehr zu schützen sind. Gefragt sind daher strategische IT-Security-Konzepte, bestehend aus organisatorischen und technischen Elementen – und die können nur hochspezialisierte Dienstleister erbringen“, sagt Maik Wetzel, Strategic Business Development Director DACH bei Eset Deutschland. Durch das Siegel „Premium Healthcare Partner“ sollen diese IT-Dienstleister nun ihr besonderes Know-how und ihre Erfahrungen in diesem Kundensegment direkt sichtbar machen können.

Langjährige Erfahrung Voraussetzung 

Wer das Eset-Siegel „Premium Partner Healthcare“ erhalten will, muss nachweisen, dass er Kunden speziell aus dem Gesundheitswesen optimal betreuen kann. So muss der Partner über langjährige Erfahrung in Projekten mit Healthcare-Kunden und mit den Lösungen des IT-Security-Herstellers verfügen. Zudem ist der regelmäßige Austausch zwischen dem Partner und dem Hersteller verbindlich. So sollen geplante Vertriebsaktivitäten, Projektentwicklungen und zusätzliche Hilfen optimal auf die Zielgruppe abgestimmt und koordiniert werden. 

Darüber hinaus sind fundierte Kenntnisse speziell für den Sektor Gesundheitswesen erforderlich. Dazu zählt der Nachweis des IT-Dienstleisters über eine erfolgreich absolvierte Online-Schulung für IT-Dienstleister beim Bundesamt für soziale Sicherung (für Vorhaben, die die Tatbestände § 19 Absatz 1 Nr. 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung erfüllen). Zudem müssen die technischen Voraussetzungen sowie die nötige Kompetenz vorhanden sein, um Projekte gemäß den Richtlinien des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) nach § 21 Absatz 2 Satz 1 KHSFV umsetzen zu können.

Zudem können IT-Dienstleister im Bereich Arztpraxen eine Zertifizierung durch die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nach § 75B ABSATZ 5 SGB V erreichen. Damit weist der Partner nach, dass er einen ganzheitlichen Denkansatz für die Etablierung von IT-Sicherheitsmaßnahmen in vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Praxen auf Basis der IT-Security-Richtlinie nach §75b SGB V verfolgt. 

Das Siegel hat ab Erteilung eine maximale Gültigkeit von zwei Jahren. Zertifizierte Partner erhalten umfassende Unterstützung durch den Hersteller.