Digitale Identität als Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte

Seniorin nutzt Smartphone
Seniorin nutzt Smartphone (Foto: dolgachov/123rf.com)

Ersetzt die digitale Identität bald die elektronische Gesundheitskarte (eGK)? Die Gematik hat jetzt die Spezifikationen für digitale Identitäten veröffentlicht, die Krankenkassen als Grundlage für deren Entwicklung dient.

Auf der Basis der Spezifikationen für digitale Identitäten wollen erste Krankenkassen ihren Versicherten noch in diesem Jahr die digitale GesundheitsID anbieten. Ab dem 1. Januar 2023 sind sie dazu verpflichtet. Für Patientinnen und Patienten bleibt die Nutzung hingegen freiwillig. Für sie soll der Zugang zu Online-Gesundheitsanwendungen erleichtert und über das Smartphone intuitiver werden. 

Digitale Identitäten sollen es Versicherten ermöglichen, sich künftig über ihr Smartphone in Apps wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte (ePA) einzuloggen. Vielen Menschen sind entsprechende Anwendungen bereits aus anderen Lebensbereichen bekannt. Als Beispiele nennt die Gematik den Zugang zum Bankkonto, das Login zum Twitter-Account oder das Entsperren des Smartphones.

Ab 2026 ohne elektronische Gesundheitskarte

Dank einer weiteren Funktion sollen Versicherte ab 2026 vollständig auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Versicherungsnachweis in der Praxis verzichten können. Dann genügt es für jeden, sich mit seiner digitalen Identität ausweisen. Damit wäre ein wesentlicher Schritt in die kartenunabhängige Zukunft der Telematikinfrastruktur (TI) getan.

Zum Schutz der digitalen Identitäten gegen Missbrauch ist die gängige Zwei-Faktor-Authentifizierung vorgesehen. Darauf hat sich die Gematik mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geeinigt. In der veröffentlichten Spezifikation sind deshalb vorerst nur zwei Optionen zulässig. Das ist neben der Anmeldung über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises die A über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN. Wenn Versicherte beispielsweise ihre E-Rezept-App nutzen wollen, muss dies in den meisten Fällen über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises machen oder über die  eGK mit zugehöriger PIN geschehen.

Biometrische Merkmale

Die Gematik und die Krankenkassen befürworten zudem eine dauerhaft einfache und komfortable Anmeldung ein. Dazu zählen zum Beispiel die die Optionen, auf Karten bei der Anmeldung zu verzichten und biometrische Merkmale zu nutzen.

In vielen anderen europäischen Staaten wird das so gehandhabt. Es könnte dafür sorgen, das eine Vielzahl von Menschen ein einfacher Zugang ermöglicht wird. Um solche Lösungen anbieten zu können, sieht das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) die Möglichkeit einer Erweiterung der Spezifikation vor. Aktuell berät die Gematik darüber mit ihren Gesellschaftern sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und dem BSI.