Wichtige Neuerung für gesetzliche Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und andere Unternehmen aus regulierten Branchen: Sie alle können ab sofort in der Open Telekom Cloud Daten hosten, die unter das Sozialgeheimnis fallen.
Die Deutsche Telekom verpflichtet sich dafür konzernweit auf die Wahrung des Sozialgeheimnisses nach § 35 Sozialgesetzbuch I (SGB I). Die Open Telekom Cloud deckt damit diese gesetzliche Regelung bereits im Standard abdeckt.
Sozialdaten in der Cloud hosten
Das Sozialgeheimnis sorgt dafür, dass Träger von Sozialleistungen die Daten ihrer Mitglieder nicht unberechtigt verarbeiten. Davon sind unter anderem gesetzliche Krankenkassen, die Rentenversicherung, die Arbeitsverwaltung oder Berufsgenossenschaften betroffen. Diese müssen sicherstellen, dass Dritte die Daten ihrer Mitglieder nicht einsehen können. „Mit der Verpflichtung auf das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I können Träger von Sozialleistungen ihre Daten rechtssicher in der Open Telekom Cloud hosten“, sagt Antje Rom, spezialisierte Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin beim Konzern Deutsche Telekom AG.
Individuell angepasste Verträge nicht notwendig
Neben der Telekom wurden auch sämtliche Subunternehmen, die an dem Service beteiligt sind, auf das Sozialgeheimnis verpflichtet. „Bei der Verpflichtung handelt es sich um einen Vertragsstandard. Träger von Sozialleistungen müssen für die Erfüllung von § 35 SGB I keine individuellen Vereinbarungen mehr erarbeiten, wenn sie die Open Telekom Cloud nutzen möchten“, erläutert Rechtsanwältin Rom.
Sicherheit gewährleistet
Die Open Telekom Cloud wird aus den Rechenzentren der Telekom in Europa bereitgestellt. Zertifikate wie ISO 27001 oder TCDP 1.0 belegen den hohen Sicherheitsstandard. Die Kunden verlassen sich auf hochsichere Infrastrukturen und DSGVO-konforme Prozesse – sämtliche Daten verbleiben in Europa.