Ab sofort wird das E-Rezept im Rahmen einer Testphase erprobt. Zuvor hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Sicherheit der E-Rezept-App der Gematik bestätigt und damit die Freigabe für das E-Rezept erteilt.
Mit einer Testphase wird nun das elektronische Rezept nun im Praxisalltag in der Modellregion Berlin-Brandenburg gestartet. Ziel der am 1. Juli gestarteten Testphase ist es, zunächst in einer begrenzten Region wichtige praktische Erkenntnisse über das Zusammenspiel aller Komponenten zu sammeln. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse soll das E-Rezept dann im vierten Quartal 2021 bundesweit verfügbar sein.
Im Verordnungs- und Einlöseprozess werden die am Test beteiligten Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker von der Gematik und der Zukunftsregion Digitale Gesundheit (ZDG) begleitet. Grundsätzlich besteht für alle interessierten Ärzte und Apotheker in Berlin-Brandenburg, für Ärzte, die Videosprechstunden anbieten, und Versandapotheken die Möglichkeit, E-Rezepte ab Juli auszustellen beziehungsweise entgegenzunehmen. Dazu müssen sie in Berlin-Brandenburg ansässig sein. Zudem müssen die Teilnehmenden über einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur und einen elektronische Heilberufsausweis verfügen. Darüber hinaus müssen notwendige Updates des Primärsystems zur Verwendung des E-Rezeptes vorhanden sein.
Gesetzlich Versicherte benötigen für die Nutzung des E-Rezepts eine NFC-fähigen elektronische Gesundheitskarte (eGK) und einen PIN ihrer Krankenkasse. Die Krankenkassen werden diese sie weiter ausstellen und ihre Versicherten informieren. Bereits jetzt können sich Versicherte bei ihren Krankenkassen melden, um eine NFC-fähige eGK und einen PIN zu beantragen.
Bekanntheit des E-Rezepts steigern
„Im laufenden Quartal werden sukzessive immer mehr Praxen, Apotheken und Hersteller von Praxis- bzw. Apothekenverwaltungssystemen in der Fokusregion in das System integriert werden und die Erkenntnisse ausgewertet werden“, sagt der Gematik-COO Dr. Florian Hartge. Die Testphase solle auch genutzt werden, um gemeinsam mit allen Beteiligten die Bekanntheit des E-Rezepts weiter zu steigern. „Alle Partner arbeiten mit Hochdruck daran, die technischen Komponenten und Voraussetzungen für Praxen und Apotheken fristgerecht bereitzustellen“, betont Hartge.
Ab 2022 für gesetzlich Versicherte Pflicht
Zum 1. Januar .2022 wird das E-Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Für Privatversicherte gilt diese Pflicht zunächst nicht. Private Versicherungsunternehmen können dann freiwillig entscheiden, ihren Versicherten die eGK auszugeben und die weiteren Vorbereitungen zu treffen, damit Privatversicherte das E-Rezept nutzen können.
Gematik-App: Sicher und für alle verfügbar
Nach der Sicherheitsprüfung und der Freigabe durch das BSI ist die E-Rezept-App der Gematik nun für alle verfügbar. Gesetzlich Versicherte benötigen die App mit dem Namen „Das e-Rezept“, um Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können. Die App lässt sich bereits jetzt im Google Play- beziehungsweise im Apple App-Store und der Huawei AppGallery herunterladen. Ab 4. Quartal während der Einführungsphase des E-Rezepts beziehungsweise am ab 1. Januar 2021, wenn das E-Rezept verbindlich wird, können Versicherte die App dann nutzen.
„Gesetzlich Versicherte können dann in der App E-Rezepte von der Ärztin oder dem Arzt empfangen und Informationen wie Hinweise zur Einnahme und Dosierung einsehen“, so Hartge. Zum Einlösen eines E-Rezepts könne entweder der Rezeptcode in der App geöffnet und in der Apotheke vorgezeigt oder das Rezept bereits vorab an eine Apotheke übermittelt werden.
NFC-fähiges Smartphone erforderlich
Voraussetzung für die Nutzung des E-Rezepts ist ein NFC-fähiges mit mindestens iOS 14- oder Android 7-Betriebssytem. Zur Anmeldung in der App ist eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) notwendig, die NFC unterstützt (erkennbar an der 6-stelligen Zugangsnummer unter den Deutschland-Farben), und die dazugehörige PIN. Gesundheitskarte und PIN können Versicherte bei ihrer Krankenkasse bestellen. Die App lässt sich laut Hartge auch ohne Anmeldung mit der Gesundheitskarte verwenden. „Versicherte können dann Rezeptcodes vom Ausdruck abscannen, digital speichern und in einer Apotheke vorzeigen.“