In einer Resolution fordert die hessische Landesärztekammer das Bundesgesundheitsministerium und die Länderministerien dazu auf, ein Register einzurichten, dass die Verfügbarkeit von versorgungsrelevanten Medikamenten sicherstellt.
Bereits im Dezember 2016 hatte die Landesärztekammer Hessen eine Strategie gefordert, mit der die Produktions- und Lieferfähigkeit dringend benötigter Medikamente verbessert wird. Damals warnte Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach vor Lieferengpässen: „Im schlimmsten Fall geraten Menschenleben in Gefahr“. Aktuell haben die Delegierten der Landesärztekammer ihre Forderung noch einmal erneuert und die Ministerien zum Handeln aufgefordert.
In der Resolution der Landesärztekammer Hessen heißt es: „Lieferengpässe von wichtigen Medikamenten und Impfstoffen führen in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend zu einem medizinischen Versorgungsengpass. Ursache hierfür ist häufig eine Monopolisierung der Produktion und/oder die Herstellung der (Basis-)Wirkstoffe außerhalb der EU. Die Versorgung der Patienten mit lebenswichtigen Medikamenten und Impfstoffen ist in einzelnen Bereichen bereits jetzt akut gefährdet! Exemplarisch seien hier die beiden Produkte zur Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Polio in der Viererkombination genannt. Seit Monaten werden die Nicht-Verfügbarkeitsdaten auf der Seite des Robert Koch Instituts (RKI) prolongiert, beide Impfstoffe stehen seit fast einem Jahr nicht mehr zur Verfügung.“
Bislang keine Verpflichtungen
Vor gut einem Jahr fehlte für einige Monate der Impfstoff gegen Masern/Mumps/Röteln. Hierdurch entstehen Impflücken vom Jugendalter bis ins hohe Erwachsenenalter mit allen daraus resultierenden individuellen und gesellschaftlichen Gesundheitsproblemen. Insbesondere im Säuglings- und Kleinkindalter gefährden diese Lücken Leben. Andere Beispiele für fehlende Medikamentenverfügbarkeit, wie der totale Ausfall des Chemotherapeutikums Melphalan (im Jahr 2016) oder des wichtigen Breitspektrumantibiotikums Piperacillin zeigen immer das gleiche Muster.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht im Internet regelmäßig eine Liste nicht lieferbarer Arzneimittel. Oft können Alternativtherapeutika nicht gefunden werden. Zudem ist diese Liste häufig nicht komplett, da Medikamentenhersteller bislang nicht verpflichtet sind, Lieferengpässe oder gar Lieferausfälle anzuzeigen.
Sanktionsbewehrtes Register gefordert
Die Landesärztekammer Hessen fordert das Bundesgesundheitsministerium und die entsprechenden Länderministerien dazu auf, mittels Änderung des Arzneimittelgesetzes ein verpflichtendes, sanktionsbewehrtes Register zur Verfügbarkeit von versorgungsrelevanten Wirkstoffen zu installieren. Für den Fall von Produktionsausfallen oder anderer Lieferengpässe müssen Pharmaunternehmen unverzüglich eine BfArM-Meldung abgeben und parallel hierzu Medikamentendepots aufbauen, um die Patientenversorgung zumindest mittelfristig sicherzustellen.
Ziel muss es nach Ansicht der hessischen Landesärztekammer sein, der Produktionsmonopolisierung und Auslagerung der Herstellung in außereuropäische Produktionsstätten entgegenzuwirken. “Gleichzeitig muss politisch darauf hingewirkt werden, dass die Medikamenten-/lmpfstoffproduktion durch mehrere – in der EU angesiedelte – Produktionsstätten jederzeit voll umfänglich sichergestellt ist.“