Die geplante Abschaffung der Störerhaftung in öffentlich verfügbaren WLAN-Hotspots hat auch Auswirkungen auf den Gesundheitsbereich. mednic.de erklärt, was sich künftig ändert.
Selten herrschte so große Einigkeit darüber, dass die Abschaffung einer gesetzlichen Regelung weitaus mehr Vor- als Nachteile mit sich bringt. Die jetzt angekündigte Abschaffung der Störerhaftung wird zu spürbaren Erleichterungen für die Betreiber und Nutzer öffentlicher WLAN-Netze führen. Das wirkt sich auch auf Krankenhäuser und auf die Praxen niedergelassener Ärzte aus: Das Angebot eines offenen, drahtlosen Internetzugangs (WLAN-Hotspot) war bisher auch hier nicht oder nur mit juristischen Tricksereien möglich. Mit Inkrafttreten der Neuregelung haben nun auch Krankenhäuser und Arztpraxen die Möglichkeit, Besuchern und Patienten einen freien Internetzugang anzubieten.
Echte, offene Hotspots
Die Neuregelung soll voraussichtlich bereits im Herbst 2016 in Kraft treten. Wer dann sein WLAN-Netz für andere Nutzer öffnet, soll nicht mehr wegen des Surfverhaltens anderer Nutzer abgemahnt werden können. Mit der geplanten Änderung müssen sich Nutzer auch nicht mehr umständlich mit einem Passwort anmelden, wie es bislang beispielsweise in vielen Hotels oder Cafés üblich ist. Damit ist tatsächlich der Weg für offene Hotspots frei.
Ob private Anbieter eines Internetzugangs künftig gar nicht mehr haftbar gemacht werden können, ist allerdings noch nicht sicher. Die CDU will sich dafür einsetzen, dass Gerichte in besonders schweren Fällen systematischen Missbrauchs doch einschreiten können. Ob eine solche Regelung nur große Internetprovider wie etwa die Telekom oder 1&1 betreffen wird, oder auch „Otto Normalverbraucher“, ist derzeit noch unklar.
Was ist die Störerhaftung?
Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2010 gilt in Deutschland die gesetzliche Regelung, dass der Betreiber eines WLAN-Hotspots für mögliche Vergehen seiner Nutzer haftbar gemacht werden kann. Das gilt beispielsweise dann, wenn Nutzer illegal Filme und Musik laden oder über das Internet zu Straftaten aufrufen. Wer sein WLAN bislang für andere Nutzer öffnete, stand quasi mit einem Bein im Gefängnis, riskierte mindestens eine Abmahnung und die damit verbundenen, juristischen Auseinandersetzungen. Aufgrund dieser europaweit einmaligen Regelung hinkte Deutschland bei freien Internetzugängen bislang massiv hinterher.