Verband: Digitale Vernetzung der Notfallversorgung klar regeln

Bvitg-Geschäftsführer Sebastian Zilch: „Wir plädieren für einen ganzheitlichen Ansatz und technische Vorgaben aus einem Guss.“ (Foto: bvitg)

In einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme zur geplanten Reform der Notfallversorgung fordert der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) bundesweit einheitliche Vorgaben für eine Notfall-Information und -Dokumentation (NID). Die Gematik sollte nach Ansicht des Verbandes dabei eine federführende Rolle übernehmen.

Bei Notfällen kann die schnelle Übermittlung behandlungsrelevanter Daten   lebensentscheidend sein. Aus diesem Grund will das Bundesgesundheitsministerium mit einer Reform alle beteiligten Akteure wie Sanitäterinnen und Sanitäter, Krankenhäuser sowie die geplanten integrierten Notfallzentren (INZ) über die Telematikinfrastruktur besser digital vernetzen und so die sektorübergreifende Versorgung stärken. 

Einheitliche Vorgaben fehlen

Der bvitg begrüßt diesen Ansatz. Gleichzeitig weist der Verband jedoch darauf hin, dass dafür eine einheitliche Struktur und Vorgaben zur Erhebung und Übermittlung von Notfalldaten aus der vorklinischen Erstbehandlung in die jeweiligen Systeme erforderlich ist, zum Beispiel vom Rettungswagen in das IT-System des behandelnden Krankenhauses. Bisher gibt jedoch keine bundesweit strukturierten Vorgaben für eine Notfall-Information und -Dokumentation (NID). Das Rettungswesen fällt in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer. Vor allem im Bereich Vernetzung müsste außerdem geregelt werden, wie die einzelnen Akteure an die Telematikinfrastruktur angebunden werden sollen.

„Entscheidend sind klar zugeordnete Kompetenzen und Zuständigkeiten“, sagt bvitg-Geschäftsführer Sebastian Zilch. „Hierfür kommt in unseren Augen nur die Gematik in ihrer Rolle als zentrales Kompetenzzentrum für das digitale Gesundheitswesen infrage“ so Zilch weiter. Die Gematik sollte seiner Ansicht nach entweder federführend oder koordinierend die Projekte vorantreiben, um die Funktionalität und Interoperabilität zu gewährleisten.

Kleinteiligkeit vermeiden

Darüber hinaus warnt der bvitg vor einer kleinteiligen Aufgabenzuordnung bei der Vernetzung im Gesundheitswesen. Derzeit entwickelt eine Vielzahl an Institutionen digitale Anwendungen und Vorgaben. Dass die Lösungen zueinander kompatibel sind, ist dabei nur selten gewährleistet. Die Folgen: Die Entwicklung von Systemen wird erschwert und Anforderungen der Anwender stehen meist nicht im Mittelpunkt.

„Wir plädieren für einen ganzheitlichen Ansatz und technische Vorgaben aus einem Guss. Die Gematik sollte als zentrale Stelle der digitalen Vernetzung gestärkt werden und Spezifikationen erstellen, die für eine vernetzte Versorgung relevant sind.“, so Zilch. Bei der Entwicklung hält er es für ratsam, die inhaltlich zuständigen öffentlichen Stellen und die Industrie zu beteiligen. Die Einführung des Arztinformationssystems (AIS), das Verfahren zur Krebsfrüherkennung sowie zur Dialyse seien einige Beispiele, wo ein koordinierter Ansatz wertvoll gewesen wäre. 

Die gesamte Stellungnahme steht online zum kostenlosen Download zur Verfügung.