Verbraucherzentralen fordern Kostenerstattung für digitale Assistenten

Viele Pflegebedürftige möchten gerne möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen. (Foto: © Alexander Raths/123rf.com)

Kassen sollen die Kosten für digitale Assistenzsysteme erstatten. Das fordert jetzt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und verweist auf ein aktuelles Rechtsgutachten.

Digitale Assistenzsysteme können Pflegebedürftigen mehr Selbstständigkeit und Sicherheit in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Trotzdem werden die Kosten bislang kaum von den Pflegekassen übernommen. Patienten die digitalen Helfer in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Das Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv schlägt einen Erstattungsanspruch vor, sofern die Produkte einen pflegerischen Nutzen erfüllen.

„Es geht bei digitalen Assistenzsystemen in der Pflege nicht um technische Spielereien. Schon heute können digitale Anwendungen Pflegebedürftigen das Leben zu Hause deutlich erleichtern und die Lebensqualität steigern“, so vzbv-Vorstand Klaus Müller. „Damit die neuen Möglichkeiten im Alltag ankommen, dürfen Pflegebedürftige, die sie nutzen wollen, nicht mit den Kosten allein gelassen werden. Bei der Finanzierung sind vor allem die Pflegekassen gefragt“, so Müller weiter.

Mangelnde Erstattungsfähigkeit bestätigt

Das aktuelle Gutachten der Rechtsanwaltsgesellschaft Dierks + Company im Auftrag des vzbv bestätigt die mangelnde Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegehelfer. Derzeit sind lediglich Hausnotrufsysteme und ein mit geringen Funktionen ausgestattetes Pflegebett im Hilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen als erstattungsfähige digitale Anwendungen gelistet.

Bei weiteren Produkten, die nicht im Verzeichnis gelistet sind, zögern die Kassen in Bezug auf eine Kostenübernahme. Der Verband fordert daher dringend, die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen, um Technologien mit nachgewiesenem pflegerischen Nutzen erstattungsfähig zu machen. Dies würde auch der Ankündigung im Koalitionsvertrag Rechnung tragen, wonach die Bundesregierung die pflegerische Versorgung durch digitale Technologien verbessern will, heißt es. Zudem würde es eine deutliche Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bedeuten, wenn digitale Pflegehelfer den Umzug in ein Pflegeheim hinauszögern oder gar verhindern.

Nachgewiesener Nutzen

Das Gutachten empfiehlt einen eigenen Erstattungsanspruch für digitale Pflegeanwendungen im Rahmen des bestehenden Pflegehilfsmittelanspruchs im Elften Sozialgesetzbuch. Neben einer gesetzlichen Definition digitaler Assistenzsysteme sollte dieser auch zwingend den Nachweis eines pflegerischen Nutzens erfordern. Aus gutem Grund: „Indem die digitalen Assistenzsysteme ihren Nutzen für die Pflegeversorgung nachweisen müssen, wird sichergestellt, dass die Pflegeversicherung nicht die Kosten für bloße Lifestyle- und Smart-Home-Technologien tragen muss.“