TI-Markt kommt in Bewegung

Lange standen nur wenige Komponenten für die Anbindung von Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) zur Verfügung. Jetzt bewegt sich etwas. Der VSDM Konnektor von T-Systems hat vor Kurzem von der für die TI zuständigen Gematik die Zulassung erhalten und soll voraussichtlich ab August 2018 flächendeckend verfügbar sein. Damit gibt es neben der KoCoBox MED+ von der KoCo Connector GmbH endlich einen zweiten Konnektor.

Drei mobile Kartenlesegeräte zugelassen

Außerdem hat die Gematik kürzlich Zulassungen für drei mobile Kartenterminals erteilt. Dabei handelt es sich um die mobilen Kartenterminals der Ingenico Healthcare GmbH und das baugleiche Gerät der Cherry GmbH sowie das mobile Kartenterminal der der Zemo GmbH.  Bei der neuen Version werden die Versichertendaten schon im mobilen Kartenterminal ausgewertet, um beispielsweise eine abgelaufene elektronische Gesundheitskarte zu erkennen. Diese Version ist zudem notwendig, um auch nach der bundesweiten Einführung des Online-Abgleichs der Versichertenstammdaten alle Versichertendaten von der Gesundheitskarte auslesen zu können.

Vier VPN-Anbieter zertifiziert

Zudem verfügen bislang vier Anbieter von VPN-Zugangsdiensten über eine Gematik-Anbieterzulassung. Neben der CompuGroup Medical Deutschland AG handelt es sich dabei um die T-Systems International GmbH (FfM), die Concat AG und die Telekom Deutschland GmbH.

Derzeit gibt es außerdem drei von der Gematik zugelassene Anbieter von Praxisausweisen, neben der Bundesdruckerei handelt es sich dabei um die Medisign GmbH sowie die T-Systems International GmbH. Die Anbieter müssen darüber hinaus über eine Zulassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) verfügen. Die Gematik hat online ein Fachportal eingerichtet, auf dem alle  zugelassenen Komponenten aktuell aufgelistet werden.

Höhere Erstausstattungspauschalen seit Juli

Erst Ende Mai hatte sich die KBV mit dem GKV-Spitzenverband unter Vermittlung des Bundesschiedsamtes darauf geeinigt, dass die Erstausstattungspauschale ab Juli deutlich angehoben wird. Danach müssen die Krankenkassen für einen Konnektor und ein stationäres Kartenterminal im dritten Quartal 2.154 Euro zahlen. Das sind für den Konnektor knapp 1.000 Euro mehr, als zuvor vereinbart war.

Laut KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel haben sich die beiden großen Konnektor-Hersteller bereiterklärt, ihre Geräte innerhalb der neu vereinbarten Pauschalen liefern zu wollen. Diese Zusage gelte allerdings zunächst nur für das dritte Quartal. Auch berichteten einige Ärzte von PVS-Anbietern, die höhere Preise verlangten.

Der Vorstand der KBV hat sich daher mit einem Schreiben an den Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. – gewandt und ihn aufgefordert, seinen Mitgliedern zu empfehlen, von ihren Kunden nur die Beträge zu verlangen, die durch die Zahlungen der Krankenkassen gedeckt seien. Kriedel rät den Praxen generell, die notwendige TI-Ausstattung jetzt bei ihrem PVS-Hersteller oder IT-Betreuer zu bestellen. „Bei den meisten am Markt befindlichen Systemen ist es kein Problem, weil die Hersteller schon auf ihrer Internetseite erklärt haben, dass sie die Erstattungspreise auch nicht überschreiten werden“, sagte Kriedel in einem Video-Interview mit KV-on.  Wenn das nicht der Fall ist, sollten Ärzte sich in einer Klausel zusichern lassen, dass sie nur so viel bezahlen müssen, wie sie von den Krankenkassen erstattet bekommen. Ist das nicht der Fall, dann sollten die Praxen mit der Bestellung noch warten.

TI: KBV für Fristverschiebung

Die KBV setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Frist zur Anbindung an die TI um mindestens ein halbes Jahr verlängert wird. Es sei angesichts der nur schleppend vorangehenden Ausstattung der Praxen durch die Industrie und immer noch bestehende Lieferschwierigkeiten nicht zu schaffen, dass alle Praxen bis Jahresende angeschlossen seien.