Telemedizinpreis 2020: Bewerbungsfrist läuft

Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e. V. verleiht als bundesweite Vereinigung zur Förderung innovativer Entwicklungen jährlich den Telemedizinpreis. Die Teilnehmer können sich noch bis zum 22. November 2019 bewerben.

Vergeben wird der Telemedizinpreis auch im kommenden Jahr wieder an eine Institution, Einzelperson, interdisziplinäre Arbeitsgruppe oder Projektinitiative, welche sich in besonderem Maße in der Telemedizin verdient gemacht hat und deren Leistungen den Zielen der DGTelemed entsprechen.

An der Ausschreibung können sich Institutionen aus der Medizin, Wissenschaft und Wirtschaft, Ärzte, Wissenschaftler oder Vertreter der freien Wirtschaft als Einzelperson, interdisziplinäre Arbeitsgruppe oder Projektgemeinschaften sowie Verbände und Vereine beteiligen.

Zweistufige Bewertung

Die Bewertung der eingereichten Beiträge erfolgt in zwei Stufen: Die Erstbewertung der eingereichten Beiträge wird von einer Jury vorgenommen, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern des DGTelemed-Vorstands und des wissenschaftlichen Beirates der Gesellschaft zusammensetzt. Die Jury wählt die Beiträge aus, die sich beim Fachkongress dem Publikum zeigen dürfen.

Die von der Jury ausgewählten Bewerber können sich auf dem gemeinsam mit dem langjährigen Partner ZTG – Zentrum für Telematik und Telemedizin veranstalteten Nationalen Fachkongress Telemedizin (13. bis 14. Januar 2020 im Ellington Hotel Berlin) einem breiten Publikum vorstellen – an beiden Kongresstagen in einer Poster-Ausstellung sowie im Rahmen eines Science Slams am zweiten Kongresstag. Die Bestimmung des finalen Preisträgers erfolgt durch ein Live-Voting des Publikums. Die Preisvergabe findet direkt im Anschluss statt. 

Die Unterlagen müssen bis zum 22. November 2019 (24 Uhr) unter telemedizinpreis@dgtelemed.de im PDF-Format vorliegen. Die Ausschreibungsunterlagen stehen auf der Website der ZTG zur Verfügung (externer Link).