Praxissoftware ermöglicht rechtssichere Dokumentation

Der Softwarehersteller Indamed weist darauf hin, dass eine rechtssichere Dokumentation in der Praxissoftware seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes unabdingbar ist. Ein möglicher Rechtsstreit mit Patienten kann für Ärzte sonst aufreibend und teuer werden.

Bereits seit Frühjahr 2013 haben Patienten das Recht, Einsicht in ihre Patientenakte zu nehmen. Oftmals steht der Vorwurf eines Behandlungsfehlers im Raum. Das Patientenrechtegesetz hat hier die Position der Patienten gegenüber den Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen weiter gestärkt.

Protokolierte Änderungshistorie notwendig

Bei Streitigkeiten oder Unklarheiten suchen sie in vielen Fällen nicht das klärende Gespräch mit dem Arzt, sondern informieren direkt die Krankenkasse, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), Verbraucherzentralen oder Selbsthilfeorganisationen, die im Zweifelsfall Dokumente einfordern können. Dann ist es wichtig, eine lückenlose und protokolierte Änderungshistorie vorlegen zu können.

Die Wahl der richtigen Praxissoftware stellt laut Indamed dabei eine Schlüsselposition dar, damit Ärzte eine eine entsprechend rechtssichere Änderungshistorie vorhalten können. „Medical-Office-Anwender sind durch eine nachprüfbare Änderungshistorie aller Datensätze sicher“, heißt es beim Anbieter Indamed.

Geheimes Passwort für jeden Mitarbeiter

Erkennbar ist in der Datensatzprotokollierung auch die Person, welche den Eintrag oder die Eintragsänderung durchgeführt hat. Damit dies eindeutig nachvollziehbar ist, erhält jeder Anwender innerhalb der Praxis ein geheimes Anmeldepasswort mit einem Identifikationskürzel. Die Anmeldung kann manuell oder per RFID-Reader (z. B. Armband oder Chip) erfolgen. Eine Kontrollabfrage durch den Praxisinhaber über vorgenommene Datenänderungen ist hierbei in Medical Office direkt möglich. Die durch das System erstellte Archivdatenbank ist nicht veränderbar und erfüllt somit die hohen Anforderungen des Patientenrechtegesetzes.

Praxismitarbeiterin am Computer: Nicht veränderbare Archivdatenbank gefordert (Foto: © Burlingham/fotolia.com)