Positionspapier für Telemedizin-Standards

Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed) hat in gemeinsamer Arbeit mit der ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH ein Positionspapier erarbeitet, das Handlungsempfehlungen zur Festlegung von Interoperabilitätsstandards für alle telemedizinischen Anwendungen beinhaltet.

„Das E-Health-Gesetz sieht mit dem Interoperabilitätsverzeichnis zwar ein Verfahren zur Bestimmung von erforderlichen Interoperabilitätsfestlegungen für die Telematikinfrastruktur vor. Im Kontext telemedizinischer Anwendungen mangelt es jedoch noch an einheitlich geltenden Interoperabilitätsstandards. Es ist daher notwendig, diese gesetzlich zu regeln und für Hersteller telemedizinischer Anwendungen als verpflichtend zu formulieren“, meint der Vorstandsvorsitzende der DGTelemed Professor Dr. med. Gernot Marx, seines Zeichens auch Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care der Uniklinik RWTH Aachen. Daher fokussieren die Handlungsempfehlungen des Positionspapiers unter anderem auf die Nutzung von IHE-Profilen sowie die Definition relevanter IHE-Profile und PCHA-Guidelines.

Mehr Transparenz gefordert

Nach Einschätzung der Kooperationspartner müssen kurzfristig geeignete technische und ökonomische Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Digitalisierung in der Medizin zu fördern und damit den Nutzen der Telemedizin zu erschließen. Hierzu soll das Positionspapier beitragen. Vor allem herstellereigene Datenformate führen deshalb aktuell zu Parallelsystemen und sehr aufwendiger Datenintegration. Beides verhindert effiziente Marktstrukturen und die Verbreitung telemedizinischer Lösungen. „Um eine Weiterverarbeitung medizinischer Daten herstellerunabhängig zu ermöglichen, empfehlen wir, eine Regelung zu schaffen, die Hersteller verpflichtet, die verwendeten Datenformate offenzulegen. Letztlich profitieren davon alle Akteure der digitalen Gesundheitsversorgung“, betont ZTG-Geschäftsführer Rainer Beckers.

Plädoyer für Anreize

Das Positionspapier empfiehlt außerdem ein Anreizsystem. „Es wäre denkbar, einen monetären Anreiz in Form von Bonus- oder Malusregelungen zu schaffen, um die Nutzung digitaler Kommunikationsinstrumente zu fördern“, ergänzt Günter van Aalst, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DGTelemed.

IHE steht für „Integrating the Healthcare Enterprise“. Hier handelt es sich um eine globale gemeinnützige Initiative mit regionalen und nationalen Niederlassungen. Es stellt eine pragmatische Methodik zur Verfügung, welche die Interoperabilität zwischen IT-Systemen im Gesundheitswesen sicherstellt und zu einer Reihe von technischen und semantischen Spezifikationen führt, die von IHE als Technical Frameworks veröffentlicht werden.

PCHA steht für Personal Connected Health Alliance (PCHAlliance).