Pilotphase für Hebammenmobil beginnt

ASB-Hebammenmobil
Pilotprojekt im Münsterland: Ministerin Josefine Paul (3. v.l.) besichtigt das neue ASB-Hebammenmobil.  (Foto: ASB NRW e. V.)

Neue Versorgungsform für Schwangere und Mütter: Mit einem mobilen Versorgungsangebot will der Arbeiter-Samariter-Bund Nordrhein-Westfalen e.V. vor allem Frauen ansprechen, die aufgrund einer nicht ausreichenden Versorgung durch Hebammen nicht erreicht werden können.

Das ASB-Hebammenmobil in Nordrhein-Westfalen geht ab dem 16. Oktober 2023 in den Einsatz. Das Hebammenmobil funktioniert wie eine rollende Hebammenpraxis. Es ist mit einem Untersuchungsstuhl ausgestattet, mit einem kleinen Ultraschallgerät, Stethoskop und weiterem Material für eine vollwertige Betreuung durch eine Hebamme. Die Sprechstunden führen immer Hebammen aus der Region durch, die mit den örtlichen Gegebenheiten gut vertraut sind. Tisch und Sitzgelegenheiten bieten Raum für Beratungsgespräche. Eine blickdichte Außengestaltung sowie eine ansprechende Innengestaltung mit Holz und warmen Farben ermöglichen ausreichend Intimität und Vertraulichkeit zwischen Hebamme und zu betreuender Frau. Das ASB-Hebammenmobil wird in der Pilotphase verlässlich festgelegte Standorte an fest definierten Tagen und Uhrzeiten anfahren. Schwangere, junge Mütter und Familien können zu den Sprechzeiten einfach das Mobil aufsuchen oder vorab im Internet einen festen Termin buchen. Die Verantwortung vor Ort für dieses neue Angebot liegt bei Martina Brosch, Fachbereichsleitung Pflege und Soziale Dienste beim ASB Münsterland, die Koordination übernimmt Laura Aupke, die auch für die Koordination der ASB-Hebammenzentrale im Münsterland zuständig ist.

Ergänzung der ambulanten Regelversorgung

Das ASB-Hebammenmobil für NRW stellt einen neuen Versorgungsweg zur Verfügung. Es bietet einen sicheren Ort für eine qualitative, fachliche Begleitung und Behandlung während der Schwangerschaft, in Wochenbett und Stillzeit. Sowohl ein mangelndes Angebot an Hebammen im ländlichen Raum wie auch – durch ungleiche Verteilung – im städtischen Raum führen zu einem erschwerten Zugang zu Hebammen. Schlecht ist die Versorgung häufig auch in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf, und damit für Menschen mit niedrigem Bildungsabschluss, niedrigerem Einkommen, internationaler Biografie und/oder Sprachbarrieren sowie für nicht krankenversicherte Personen, zum Beispiel in einer krisenhaften Lebenssituation. Gerade hier ist ein niedrigschwelliges, zuverlässiges Angebot in dieser besonderen Lebensphase wichtig. Das ASB-Hebammenmobil ergänzt die ambulante Regelversorgung nach Paragraf 134 a des Sozialgesetzbuches V (SGB V) mit Hebammenhilfe in Vor- und Regelversorgung.

Hilfsangebot ohne Hürden

NRW-Familienministerin Josefine Paul zeigte sich bei einem Besuch in Münster Anfang Oktober begeistert vom Potenzial des Pilotprojektes: „Hilfs- und Versorgungsangebote sollten immer leicht und ohne Hürden zugänglich sein. Das mobile und aufsuchende Angebot des ASB-Hebammenmobils setzt genau dort an und leistet mit diesem innovativen Versorgungsweg einen wertvollen Beitrag für Frauen und Familien.“