Patientensicherheit: Telemonitoring-Potential bleibt ungenutzt

Telemedizinische Verfahren mit medizintechnischen Implantaten können die Patientensicherheit in Deutschland verbessern. Trotz der Vorteile dauert es hierzulande aber zu lange, bis solche technischen Lösungen in die Erstattungssysteme aufgenommen werden und damit dem Patienten zu Gute kommen. Darauf weist jetzt der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, zum Internationalen Tag der Patientensicherheit am 17. September 2018 hin. Er steht in diesem Jahr unter dem Motto „Digitalisierung und Patientensicherheit“.

Um die Vorteile für die Patientensicherheit zu verdeutlichen, nennt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt zwei Beispiele: die telemedizinische Überwachung von Schrittmacher-Trägern und implantierbare Ereignisrekordern. Erstere dient dazu, auffällige Ereignisse von Herzpatienten zu monitoren. Von implantierbaren Ereignisrekordern profitieren Patienten mit einem Schlaganfall, dessen Ursache ungeklärt ist.

Telekardiologie für die Patientensicherheit

Über 100.000 Patienten pro Jahr erhalten in Deutschland ein Herzschrittmachersystem. Mit der Telekardiologie – der Übertragung wichtiger „Herzdaten“ an den Arzt – lässt sich die räumliche Distanz zwischen Arzt und Patient überbrücken. Dieses Verfahren hilft dabei, die Therapie für die Patienten zu optimieren. Mithilfe einer Software kann sich der Arzt über Ereignisse und Auffälligkeiten informieren lassen und den Patienten anlassbezogen einbestellen. Das erhöht nach Einschätzung des BVMed nicht nur Patientensicherheit, sondern steigert auch ihre Lebensqualität und senkt mittel- bis langfristig die Kosten für das Gesundheitswesen.

Telekardiologie funktioniert dabei nicht nur bei ICD- und CRT-Trägern, sondern auch bei Herzschrittmachern. Dadurch lässt sich beispielsweise der Schlaganfall als Folge des Vorhofflimmerns verhindern. Die Studienlage ist nach Ansicht von Experten überzeugend, sodass die Telekardiologie auch in die europäische Leitlinie mit dem höchsten Evidenzlevel aufgenommen wurde. Dennoch ist die Kostenübernahmesituation in Deutschland nach wie vor unbefriedigend, mahnt der Bundesverband. Die Technologiekosten werden selbst bei ICD-Patienten nicht übernommen. Bei Herzschrittmacher-Patienten werden weder die ärztlichen Leistungen noch die Technologie-Kosten vergütet.

Patientenversorgung bleibt auf der Strecke

Ein implantierbarer Herzmonitor, ein sogenannter Ereignisrekorder, kann den Herzrhythmus fortlaufend überwachen. Das ist sinnvoll, wenn Herzrhythmusstörungen in längeren Zeitabständen auftreten. Denn dadurch kann der Arzt schnellstmöglich eine sichere Diagnose stellen und die richtige Therapie für den Patienten einleiten. Im Ereignisfall werden die Daten automatisch telemedizinisch übermittelt.

Die Methode ist bereits seit Jahren im stationären Sektor etabliert, um Herzrhythmusstörungen bei Patienten zu diagnostizieren, wo die Standarddiagnostik zum Beispiel durch ein 24-Stunden-Langzeit-EKG ergebnislos bleibt. Die stationäre Versorgung wird jedoch immer häufiger abgelehnt. Der Grund dafür ist, dass die ambulante Versorgung mit einem Herzmonitor inzwischen möglich ist und auch gefordert wird.

Als ambulante Leistung jedoch wird die Kostenübernahme häufig abgelehnt, da einheitliche Vergütungsregelung im ambulanten Bereich fehlen. Die Versorgung der Patienten bleibt dabei auf der Strecke. Zwar liegt ein Antrag für die Aufnahme in den EBM-Katalog vor, die Verfahren im Bewertungsausschuss ziehen sich aber erfahrungsgemäß in die Länge, so der Bundeverband. BVMed-Geschäftsführer Schmitt ruft daher dringend dazu auf, das Potenzial der Telemonitoring-Lösungen zur Verbesserung der Patientensicherheit besser zu nutzen und stärker zu fördern.