Mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Notfallsanitäter im Einsatz
Rettungsdienst im Einsatz: #rechtssicherheitfürretter (Foto: ASB-Bundesverband/ Stefanie Loos)

Eine jetzt vom Bundestag verabschiedete Änderung des Notfallsanitätergesetzes bringt mehr Rechtssicherheit für Mitarbeitende im Rettungsdienst, die heilkundliche Maßnahmen anwenden.

Laut der geänderten Fassung des Gesetzes, die voraussichtlich noch im Februar 2021 in Kraft treten wird, dürfen Notfallsanitäter jetzt bis zum Eintreffen eines Notarztes heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen, wenn dies erforderlich ist, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden bei Patienten zu verhindern. Bisher war diese Praxis rechtlich nicht abgesichert

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) begrüßt die verabschiedete Änderung ausdrücklich. „Unser Einsatz und die Bemühungen, einen Konsens zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen sowie Bund und Ländern zu erreichen, haben sich gelohnt“, resümiert der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein. „Die nun getroffene Entscheidung hat die notwendige Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mit einem realitätsnahen Blick auf die Einsatzpraxis endlich hergestellt.“

„Rechtliche Normierung eines tagtäglichen Vorgangs“

Der ASB setzte sich lange dafür ein, dass Notfallsanitäter die heilkundlichen Maßnahmen, die sie in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen, auch rechtssicher anwenden können. Im Rahmen seiner Kampagne „Schluss mit dem Misstrauen: #rechtssicherheitfürretter“ hatte der ASB nachdrücklich bei den Bundestagsabgeordneten für dieses Anliegen geworben. „Wir haben wiederholt nichts anderes gefordert als die rechtliche Normierung eines tagtäglichen Vorgangs“, erklärt Fleckenstein. Erfolgreich, wie die aktuelle Beschlussfassung bestätigt.