Künstliche Intelligenz auf Intensivstationen

Berliner Unternehmen x-cardiac
Berliner Unternehmen x-cardiac: „Erste Installationen von x-c-bleeding in ausgewählten Herzzentren“ (Foto: x-cardiac GmbH)

Das Berliner Unternehmen x-cardiac GmbH befindet sich als Hersteller KI-basierter Software zur Vorhersage von Komplikationen nach dem Abschluss von Herzoperationen weiter wie geplant auf Wachstumskurs.

X-cardiac hat auf künstlicher Intelligenz basierende Software „x-c-bleeding“ entwickelt. Sie basiert auf sogenannten „rekurrenten neuronalen Netzwerken“, die unter Verwendung der gespeicherten und anonymisierten Daten von knapp 50.000 PatientInnen am Deutschen Herz Zentrum Berlin (DHZB) zur Früherkennung von Nachblutungen und des akuten Nierenversagens nach schweren Herzoperationen entwickelt wurden.

Zertifiziertes Medizinprodukt

Nachblutungen und akutes Nierenversagen sind lebensbedrohliche Komplikationen nach Operationen am Herzen oder den herznahen Gefäßen. Je früher sie erkannt werden, desto größer ist die Aussicht auf erfolgreiche Behandlung. Die Software wurde in den Intensivstationen des DHZB seit April 2018 im realen Klinikbetrieb erprobt und im Mai 2021 in das zertifizierte Medizinprodukt „x-c-bleeding“ überführt.

Kein Fachkräftemangel

„Wir freuen uns und sind stolz, dass wir uns wie geplant entwickeln. Insbesondere konnten wir alle vakanten Stellen im IT-Bereich mit erfolgversprechenden Talenten besetzen. Damit sind wir in der Lage, sowohl die weiteren KI-basierten Medizinprodukte zu entwickeln und zuzulassen, als auch erste Installationen von x-c-bleeding in ausgewählten Herzzentren vornehmen zu können“, berichtet x-cardiac-Geschäftsführer Professor Dr. med. Alexander Meyer.

KHZG-Anforderungen erfüllt

Die Gründung von x-cardiac erfolgte Ende 2020 mit Unterstützung des DHZB sowie des Berlin Institute of Health (BIH) und der Charité-Universitätsmedizin Berlin. Das Medizinprodukt x-c-bleeding erfüllt alle Anforderungen zur Förderfähigkeit als klinisches Entscheidungsunterstützungssystem im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG).