Der Kabinettsentwurf zum Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) liegt vor. Der Bundesverband Gesundheits-IT e. V. (bvitg) fordert jetzt, dass „zukunftsorientierte Datennutzungskonzepte“ Teil des Gesetzes sein müssen.
Nach Veröffentlichung des Kabinettsentwurfes zum Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) bezieht der bvitg Stellung. In einem aktuellen Positionspapier zum Thema „Künstliche Intelligenz“ (KI) benennt der Verband acht Fokusfelder, in denen aus seiner Sicht akuter Handlungsbedarf besteht, wenn Deutschland zu einem weltweit führenden KI-Standort werden will.
Gesundheits-IT-Anbieter sollen Daten nutzen können
Für eine nachhaltige und nutzenstiftende Integration von KI in das deutsche Gesundheitssystem bedarf es nach Meinung des Verbandes vor allem zukunftsorientierter Konzepte und klarer Regeln für die Datennutzung. „Wenn wir die Patientenversorgung mit Hilfe von KI verbessern wollen, darf der Zugang zu Datenbeständen kein exklusives Privileg sein“, meint bvitg-Geschäftsführer Sebastian Zilch. Ergänzend führt er aus: „Hier gilt es vor allem marktschädigende Informationsasymmetrien zu vermeiden. Aus diesem Grund befürwortet der bvitg eine ‚Open-Data-Strategie‘, die Krankenkassen dazu verpflichtet, auf Basis ausgewerteter Versicherten- und Versorgungsdaten gewonnene Erkenntnisse der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Die geplanten Regelungen für Krankenkassen in Hinblick auf die Ergebnisse der Analysen von Gesundheits- und Sozialdaten sind vor diesem Hintergrund nicht zielführend. Unternehmen der Gesundheits-IT sollten ebenso Antragsteller des Forschungsdatenzentrums sein dürfen und so die Daten anonymisiert nutzen können.“
Schnelle Auswertung von heterogenen Gesundheitsdaten
Mit Blick auf den aktuellen Stand des DVG sieht der bvitg zudem im Bereich der Digitalen Gesundheitsanwendungen noch Spielraum für eine angemessene Berücksichtigung von KI. „KI muss einen sicheren und nutzenstiftenden Weg in die Versorgung finden. Dazu müssen KI-gestützte Anwendungen in die Regelversorgung kommen. Die aktuell vorgesehenen Abläufe zur Lizenzierung und Zulassung müssen somit mit der Dynamik der Digitalisierung Schritt halten“, kommentiert Sebastian Zilch. Abschließend stellt er fest: „Das laufende Gesetzgebungsverfahren bietet hier eine Gelegenheit KI-Anwendungen in allen Prozessen der Gesundheitsversorgung von Anfang an und in allen Facetten mitzudenken. Ziel sollte deshalb eine digitalisierte und datenbasierte Patientenversorgung sein, die eine schnelle Zusammenführung und Auswertung von heterogenen Gesundheitsdaten ermöglicht.“