Gefährdung durch Fipronil-Eier unwahrscheinlich

Eine erste vorläufige Schätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu Gesundheitsrisiken durch den Verzehr von Fipronil-haltigen Hühnereiern und Hühnerfleisch, inklusive aller daraus zubereiteten Lebensmittel, ergab keine Überschreitungen der lebenslang duldbaren, täglichen Aufnahmemenge. Eine gesundheitliche Gefährdung ist demnach unwahrscheinlich.

Das BfR geht nach aktuellem Kenntnisstand davon aus, dass illegale Anwendungen von Fipronil-haltigen Mitteln offenbar über einen längeren Zeitraum erfolgt sind. Daher wurde ein längerfristiger Verzehr von Fipronil-belasteten Lebensmitteln bei der Risikobewertung berücksichtigt.

Die ersten, vorläufigen Untersuchungsergebnisse lassen aufatmen: Selbst dann, wenn man täglich ausschließlich von Fipronil-belasteten Hühnereiern ein gekochtes Hühnerei, eine Portion Eiernudeln und als Nachtisch Tiramisu zu sich nehmen würde, müsste man nicht mit gesundheitlichen Folgen aufgrund des Fipronil-Gehalts rechnen.

Konservative Schätzung

Das Bundesinstitut sagt: „Die Schätzung zum Verbraucherrisiko erfolgte aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten mit einer Reihe sehr konservativer Annahmen, wobei die tatsächlich zu erwartende Exposition der Verbraucher deutlich unter den hier geschätzten Expositionen liegen sollte.“

Für die Berechnung der Aufnahmemenge gingen die Wissenschaftler davon aus, dass alle Eier in unterschiedlichen Lebensmitteln mit demselben Fipronil-Gehalt belastet sind, obwohl sehr wahrscheinlich unterschiedliche Herkunftsquellen vorliegen und daraus geringere durchschnittliche Gehalte resultieren. Darüber hinaus beinhaltet die Rückrechnung auf das Rohprodukt die Annahme, dass ein vollständiger Übergang von Fipronil in das verzehrte Lebensmittel erfolgt ist. Die deutlich geringeren Gehalte von Fipronil im Eiklar gegenüber dem Eidotter bei separater Verwendung in Lebensmitteln wurden nicht als zusätzlicher Effekt berücksichtigt. Dies würde mit hoher Wahrscheinlichkeit die reale Belastung noch weiter mindern.

Kein erkennbares Gesundheitsrisiko

Basierend auf deutschen und europäischen Verzehrsdaten ergibt sich für keine der betrachteten Verbrauchergruppen eine Überschreitung des ADI-Wertes (0,0002 mg/kg Körpergewicht und Tag) durch den Verzehr von Fipronilhaltigen Hühnereiern und Hühnerfleisch, inklusive allen daraus zubereiteten Lebensmitteln. Für Kinder und Erwachsene wurde, bezogen auf das aktuelle Fipronil-Geschehen, eine Ausschöpfung des ADI-Wertes von 76 Prozent bzw. 24 Prozent mit Verzehrsdaten für die deutsche Bevölkerung geschätzt. Für die verschiedenen europäischen Verbrauchergruppen wurden Ausschöpfungen des ADI-Wertes von bis zu 74 Prozent ermittelt.

ADI steht für „Acceptable Daily Intake“ (duldbare tägliche Aufnahmemenge) und gibt die Menge eines Stoffes an, die ein Verbraucher täglich und ein Leben lang ohne erkennbares Gesundheitsrisiko aufnehmen kann.

Problematische Massentierhaltung

Der Untersuchungsbericht des BfR macht aber auch deutlich, dass es sich bei den Fipronil-beslasteten Eiern nicht um einen kurzfristigen „Unglücksfall“ handelt: Nach aktuellem Kenntnisstand muss davon ausgegangen werden, dass seit Monaten illegale Anwendungen von Fipronil-haltigen Mitteln in Ställen mit Jung- und Legehennen zur Eiproduktion erfolgten.

Andere Untersuchungen zu Fipronil-belasteten Eiern machten deutlich, dass insbesondere bei Betrieben mit Massentierhaltung in großen Ställen die illegalen Praktiken angewendet wurden. Auch bei Großbetrieben mit Bio- und Freilandhaltung kam es zum verbotenen Einsatz von Fipronil.