E-Rezept startet am 1. Juli 2021

Arzt tippt auf Smartphone
Digital statt Papier: Ab Sommer 2021 können gesetzlich versicherte Patienten das E-Rezept nutzen (Foto: © Kittisak Jirasittichai/123rf.com)

Das elektronische Rezept wird in Deutschland ab Anfang Juli kommenden Jahres ausgegeben. Ab 2022 wird es dann für gesetzlich Versicherte und apothekenpflichtige Arzneimittel verpflichtend sein.

Mit der Einführung ab Mitte 2021 wird das bisherige Papier-Verfahren zum Auslaufmodell. Ärzte können ab diesem Zeitpunkt ihren Patienten das E-Rezept direkt digital bereitstellen. Der Versicherte ruft das E-Rezept mit einer App auf und kann es in einer Apotheke seiner Wahl einlösen. Ab 2022 wird die Nutzung des E-Rezepts dann verpflichtend sein. Auf Wunsch kann das Rezept allerdings auch ausgedruckt werden.

Die Gematik hat in den vergangenen Monaten intensiv an der Konzeption des digitalen Rezeptes und der zugehörigen App gearbeitet. Im Rahmen der Branchenmesse Expoharm, dieses Jahr in virtuellem Format, hat die Gematik am 5. Oktober 2020 nun erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt, wie das E-Rezept in den Arbeitsalltag integriert werden wird und welche Vorteile sich daraus ergeben.

Entlastung für Arztpraxen

Das E-Rezept soll auch die Leistungserbringer in ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Beispielsweise ist die Bereitstellung eines Folgerezepts dann digital möglich. Der bislang nötige Besuch in der Arztpraxis wird häufig überflüssig. Folge: Ärzte und Praxismitarbeiter werden entlastet. 

So funktioniert die Einlösung 

Das E-Rezept ist in der ersten Stufe die ärztliche Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln in elektronischer Form. Es  kann einfach in der App der Gematik abgerufen und der Apotheke der Wahl zugewiesen werden. Auf Wunsch kann es auch ausgedruckt werden.

Auch für Apotheker sinkt der Aufwand. Versicherte können direkt nach dem Arztbesuch die Verfügbarkeit bei ihrer Apotheke anfragen. Die Apotheke erhält die Anfrage im Warenwirtschaftssystem und wird vom System in der Antwort unterstützt. Die Rückmeldung an den Versicherten enthält die Information, ob oder wann das Medikament verfügbar ist und wie es bereitgestellt (Selbstabholung, Botendienst oder Versand) werden kann. Mit der Anfrage erfolgt noch nicht die Einlösung. Diese greift erst, wenn das E-Rezept an die Apotheke übergeben wird: Nach Rückmeldung der Apotheke entscheidet sich der Versicherte in der App für eine verbindliche Einlösung in der Apotheke. Die Einlösung in der App entspricht dabei der Übergabe des Papiers in der „analogen Welt“.

Vorteile des E-Rezepts

Sabine von Schlippenbach und Hannes Neumann als zuständige Produktmanager für das E-Rezept bei der Gematik, ergänzen: „Fehlerhafte oder unlesbare Muster-16-Papierrezepte werden deutlich reduziert. Die manuelle Eingabe oder Korrektur der Rezeptinformationen ist nicht mehr erforderlich, ebenso keine OCR-Erkennung. Die Warenwirtschaft prüft die elektronische Signatur des Verordnenden automatisch. Die Abrechnung erfolgt elektronisch, es ist kein Papierversand an Abrechnungszentren mehr nötig. Und bei der Reservierung des E-Rezeptes per App fallen weniger Anrufe und Faxe von Versicherten an. Dafür wird die direkte Bearbeitung der Anfragen im System möglich, etwa das Abzeichnen von Rezepten mit einfacher oder qualifizierter elektronischer Signatur.“

Langfristig, so das Gematik-Expertenteam, verschwinde das Papier. Bestellungen träfen bei Apotheken über einen neuen Weg ein. Das führe zu Änderungen in der Arbeitsorganisation. Die Apotheken sollten sich, so die Empfehlung, bei ihrem Systemhersteller über neue Funktionen und geplante Updates in Vorbereitung auf das E-Rezept informieren.