Defibrillatoren oft nicht startklar

Bei allen nicht im öffentlichen Bereich vorgehaltenen automatisierten Defibrillatoren sind seit Anfang 2017 alle 24 Monate sicherheitstechnische Kontrollen vorgeschrieben. Eine Auswertung des Dienstleisters Distler Medizintechnik ergab: Mehr als ein Drittel der Geräte war bei der Prüfung nicht einsatzbereit.

Seit Januar 2017 gilt die geänderte Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Seitdem sind auch alle nicht im öffentlichen Bereich vorgehaltenen automatisierten externen Defibrillatoren (AED) STK-pflichtig. Die Kontrolle ist alle 24 Monate fällig. Diese Neuregelung führte seitens der Betreiber und Verbreiter von AED zu Kritik an der vermeintlich zu strengen Vorschrift. Warum sollten sich selbst testende Geräte nicht mehr mit einem Schreiben des Herstellers von der Kontrolle befreit werden können?

Im Notfall nicht einsatzbereit

Der Dienstleister Distler Medizintechnik hat seit Januar 2017 an vielen AED eine sicherheitstechnische Kontrolle nach Herstellervorgaben durchgeführt. Eine Auswertung ergab dabei, dass 36 Prozent der geprüften Geräte vor der Kontrolle nicht einsatzbereit waren. Eine Lebensrettung mit dem Defibrillator wäre im Notfall also nicht möglich gewesen. Ein Großteil der Ausfälle ist auf mangelnde Wartung durch den Betreiber zurückzuführen.

Beauftragte nicht qualifiziert

Für 70 Prozent der Geräte konnte auch kein Medizinproduktebuch vorgelegt werden. Laut Distler Medizintechnik ist das meist darauf zurückzuführen, dass die vom Betreiber beauftragten Personen schlicht und einfach nicht für die Aufgabe des Betreiberbeauftragten qualifiziert wurden. Zudem identifizierte der Dienstleister etliche Geräte, für die eine Meldung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorlag, aber die vom Herstellerrückruf oder der Information nicht erreicht werden konnten. Nach Einschätzung von Distler Medizintechnik zeige die Auswertung, dass sicherheitstechnische Kontrollen an automatisierten externen Defibrillatoren absolut notwendig seien. Die Überprüfung trage zur Betriebssicherheit der lebensrettenden Geräte bei.