Digitale Kooperationen sollen künftig dafür sorgen, dass allgemeine Krankenhäuser das an zahlreichen größeren Kliniken vorhandene Expertenwissen bei der intensivmedizinischen Versorgung von COVID-19-Patienten für sich nutzen können. Die finanziellen Grundlagen dazu wurden jetzt gelegt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun die Voraussetzung für die Finanzierung telemedizinischer Beratungen bei der Versorgung von Corona-Kranken beschlossen. Bis zum Jahresende wurden die sogenannten Zentrums-Zuschläge auch auf Konsiliarleistungen von Spezialkliniken erweitert. Diese Kliniken müssen in einem intensivmedizinischen digital-gestützten Versorgungsnetzwerk (IDV-Zentren) eingebunden sein und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.
„Dies ist wirklich ein großer Erfolg für die Intensivmedizin“, sagt DIVI-Präsident Prof. Gernot Marx. „Die Politik hat mit Blick auf die Entwicklung der Mutationen und Patientensicherheit schnell und vorausschauend agiert. Einen Zentrums-Beschluss in so kurzer Zeit hat es bisher in Deutschland noch nicht gegeben!“
Neue Zentrums-Regelung gilt ab sofort
Die IDV-Zentren-Zuschläge ergänzen befristet für das Budgetjahr 2021 die bisherigen Zentrums-Beschlüsse des G-BA. So wollen die Verantwortlichen der Corona-Pandemie noch besser begegnen können. Die neue Zentrums-Regelung tritt ab sofort in Kraft. Die Idee: Mithilfe von Audio-Videoübertragung in Echtzeit sollen gemeinsame virtuelle Behandlungen, interdisziplinäre Konsultationen und Fallbesprechungen zwischen allgemeinen und spezialisierten Krankenhäusern möglich werden.
„Die Telemedizin bringt den Experten zum Patienten und nicht umgekehrt. So können COVID-Patienten mit schweren Verläufen in weniger hochspezialisierten Kliniken vor Ort bleiben, profitieren aber zugleich vom Expertenwissen“, erklärt Marx. Schließlich sei jeder Transport ein Risiko für den Patienten. Zudem stellt ein solcher Transport viele Regionen vor große logistische Herausforderungen. Das kann nach Ansicht von Marx auch anders gelöst werden.
Telemedizinische Beratung kann abgerechnet werden
„Wir schaffen jetzt die Voraussetzungen, um möglicherweise auch extrem komplexe Krankheitsverläufe bei einer Infektion mit einer Corona-Mutation bestmöglich in der Fläche behandeln zu können“, sagt Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA. „Aus den Erfahrungen unserer europäischen Nachbarstaaten wissen wir, wie schnell sich Virus-Mutationen verbreiten, wie dann die Patientenzahlen auf den Intensivstationen rasant steigen und welche Anforderungen das an das jeweilige Gesundheitssystem stellt.“ Die Telemedizin baue eine Brücke zwischen dem in großen Zentren vorhandenen Expertenwissen und den Behandlern vor Ort.
Der Zentrums-Beschluss sichert die Finanzierung, die strukturierte Einführung sowie die Qualität der intensivmedizinischen Telekonsile. Bisher war die Abrechnung von telemedizinischen Beratungen in der Regel nicht möglich.