Anlässlich des Digital-Gesetzes (DigiG) legt das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) konkrete Forderungen für eine beschleunigte Digitalisierung im Gesundheitswesen vor und betont die Dringlichkeit einer effizienteren und patientenzentrierten Versorgung.
Zum Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ gehören der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, die EGROH-Service GmbH, die ORTHEG eG, die Reha-Service-Ring GmbH, die rehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG, sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. Der Verband ist in Berlin ansässig.
„Wir begrüßen grundsätzlich die politischen Bemühungen für eine Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die Digitalisierung bietet das Potenzial, die Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen deutlich zu steigern und eine effizientere und stärker auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten ausgerichtete Versorgung zu ermöglichen”, betonen die beiden WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau. Es bestehe jedoch am Entwurf des Digitalgesetzes noch dringender Nachbesserungsbedarf, um auch in der Hilfsmittelversorgung die Potenziale der Digitalisierung heben zu können. Dies betreffe insbesondere folgende Punkte:
Ablehnung der Fristverschiebung
Der WvD lehnt die im DigiG geplante Fristverschiebung zur elektronischen Verordnung von Hilfsmitteln und anderen Leistungen ab. Der Verband sagt: Diese Verschiebung würde zu Wettbewerbsverzerrungen führen und zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursachen.
Sicherung des fairen Wettbewerbs
Das Bündnis fordert einen fairen Wettbewerb im Gesundheitswesen. Die geplante Fristverschiebung bevorzuge einseitig andere Leistungserbringer, insbesondere Apotheken. Eine faire Wettbewerbssituation sei jedoch von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten optimal erfolge.
Pilotprojekt zur fristgerechten Umsetzung der eVO
„Wir versorgen Deutschland“ verweist in diesem Zusammenhang auf ein laufendes Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit maßgeblichen Verbänden und Institutionen in der Hilfsmittelversorgung. Dieses Projekt hat zum Ziel, die Umsetzung der elektronischen Verordnung (eVO) für Hilfsmittel wie geplant bis zum 1. Januar 2025 sicherzustellen. Die enge Zusammenarbeit soll sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten zeitnah von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren können.
Notwendigkeit der Datensicherheit und Interoperabilität
Datensicherheit und Interoperabilität im Gesundheitswesen seien von entscheidender Bedeutung. Das Bündnis fordert daher, dass die Verwaltung von Patientendaten gemäß den Gematik-Spezifikationen erfolgt. Diese gewährleisten eine sichere und effektive elektronische Verordnung und Versorgung.
Berufsausweise für Fachliche Leiter
Das Bündnis wünscht zudem die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für die Erteilung von elektronischen Berufsausweisen für Fachliche Leiter/innen aus Nichtmeisterbetrieben. Es schlägt einen neuen Verfahrensweg vor, um sicherzustellen, dass die Leistungserbringer optimal an die digitale Infrastruktur angebunden sind.
Integration von Leistungserbringern in die ePA
Die Integration von Leistungserbringern in die elektronische Gesundheitsakte (ePA) ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung. „Wir versorgen Deutschland“ fordert daher, dass Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich Lese- und Schreibzugriff auf die ePA erhalten, um eine effektive und individuelle Versorgung zu ermöglichen.
Zentrale Datenverwaltung
Schließlich betont das Bündnis die Wichtigkeit eines zentralen Fachdienstes zur behördlich überwachten Verwaltung von Patientendaten. Dies gewährleistet, dass Fehlerquellen und Sicherheitslücken minimiert werden, während die Wahlfreiheit der Versicherten sicherstellt wird. Die Gematik spiele hierbei als unabhängige Behörde eine entscheidende Rolle in der Verwaltung der sensiblen Gesundheitsdaten, meint der WvD.