Benchmark für transparentes Kassen-Prüfverhalten

MD(K)-Wetterkarte: Symbolbild Wetterstation
Als MD(K)-Wetterkarte bezeichnet das Unternehmen Mediqon GmbH einen Benchmark, der deutschlandweit von Krankenhäusern mit Daten beliefert wird. (Foto: Mediqon GmbH)

Die Thematik rund um Verlustquoten, Strafzahlungen und der quartalsbezogenen Prüfquote bei Abrechnungsprüfungen spitzt sich in deutschen Krankenhäusern zu. Mehr Transparenz im Prüfgeschehen der Kassen soll jetzt ein deutschlandweiter MD(K)-Benchmark bringen.

Der in Hannover ansässige Anbieter von softwarebasierten Informations- und Steuerungslösungen für Entscheider im Gesundheitswesen Mediqon GmbH hat zuletzt ausgewertet, dass die Verlustquoten seit Beginn der Veröffentlichung der GKV-Statistikdaten (nach §275c Abs. 4 SGB V) im Schnitt um sechs Prozent auf nunmehr 54 Prozent angestiegen sind. Somit haben die deutschen Krankenhäuser rund 70 Millionen Euro Strafzahlungen pro Quartal zu erwarten.

Aus diesem Grund hat Mediqon einen deutschlandweiten MD(K)-Benchmark – die sogenannte „MD(K)-Wetterkarte – ins Leben gerufen, mit dem Antworten auf folgende Fragen geliefert werden:

  • Über welche DRGs breitet sich gerade das Prüfverhalten der Kassen in Deutschland aus?
  • Gibt es regionsspezifische oder bundesweite Trends?
  • Ist es tatsächlich so, dass Kassen ganz gezielt die DRGs prüfen, die eine besonders hohe Verlustquote versprechen (Stichwort Strafzahlungen & Prüfquoten)?

Mit einer sehr vereinfachten Datenanforderung (DRG / Zeitraum) wird visualisiert, wie sich das Prüfverhalten in Deutschland und im Vergleich zu anderen Kliniken auf DRG-Basis entwickelt. So soll Transparenz im Prüfgeschehen der Kassen in Deutschland geschaffen werden. Laut Mediqon wird dieser Benchmark für alle teilnehmenden Kliniken kostenfrei angeboten. Zahlreiche Kliniken haben sich dem Anbieter zufolge bereits dazu angemeldet.

Medizinischer Dienst in der Kritik

Die Praxis der Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst wird seit Jahren kritisiert. Immer wieder wird von Krankenhäusern vorgebracht, dass es bei den Prüfungen gar nicht darum gehe, ob der Behandlungsaufwand mit der Abrechnung übereinstimmt, sondern nur darum, bei einem Prüffall eine Rechnungskürzung vornehmen zu können. Ein fehlendes Handzeichen in der Dokumentation kann dabei ausreichen, auch wenn eindeutig klar ist, dass der abgerechnete Behandlungsaufwand vorlag.

Mit dem MDK-Reformgesetz, das eigentlich „bessere und unabhängigere Prüfungen“ liefern sollte, wird die Thematik nach Einschätzung von Mediqon vielmehr verschärft, weil sich die zulässige quartalsbezogene Prüfquote der Krankenkassen ab 2022 an der vorangegangenen Verlustquote je Klinik (Anteil beanstandeter Rechnungen) orientieren wird. Mit einer durchschnittlichen Verlustquote von 54 Prozent ist der Großteil der Kliniken in Deutschland zudem von den geplanten Strafzahlungen ab 2022 betroffen.